Die für Freitag geplante Demonstration von Fridays For Future darf nicht über eine Teilstrecke der Autobahn A 215 führen. Das Verwaltungsgericht hat die Untersagung der Stadt Kiel heute in einem Eilverfahren bestätigt (3 B 54/26).
Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für den morgigen Freitag, 24. April 2026, eine Demonstration zu dem Thema Klimaschutz angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Autobahn A 215 führen. Die Stadt Kiel untersagte die Nutzung der Teilstrecke der Autobahn für die Demonstration.
Diese Untersagung ist nach Auffassung der Kammer nicht zu beanstanden. Die Nutzung von Bundesautobahnen für Versammlungen komme nur in Ausnahmefällen in Betracht - nämlich, wenn der örtliche Bezug unabdingbar für die Darstellung der Meinungsäußerung ist. Dass die geplante Demonstration den erforderlichen direkten örtlichen und sachlichen Bezug zur Autobahn A 215 aufweise, sei zu bezweifeln. Thema sei ausweislich der Werbung für die Versammlung nicht ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, sondern der Klimaschutz allgemein. Daher sei der Veranstaltungsort Autobahn auch nicht unabdingbar für die effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit. Die Stadt Kiel sei zutreffend davon ausgegangen, dass das Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs gegenüber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit mehr Gewicht zukomme. Die Alternativrouten, insbesondere an dem Kreuzungsbereich A 215/Westring/Schützenwall in Kiel, seien für eine effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit ausreichend. Die Stadt habe überzeugend sowohl auf die Verkehrsbeeinträchtigungen im Kieler Stadtgebiet als auch auf die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende hingewiesen, die durch einen Rückstau auf der Autobahn entstehen. Diese könnten durch die vom Antragsteller angeführten Umleitungsstrecken nicht hinreichend vermieden werden.
Gegen den Beschluss (Az. 3 B 54/26) kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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