Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts verhandelt am
Donnerstag, 27. November 2025, 9.30 Uhr, Saal 6,
über eine Klage (Az. 3 A 51/21) der Mercedes-Benz AG (Klägerin) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt (Beklagte), wegen erfolgter Rückrufbescheide. Das KBA hatte in den Bescheiden die Verwendung einer sog. Kühlmittelsolltemperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren des Typs OM651 Euro 5 und OM640 Euro 5 gerügt, weil dadurch die Emissionsminde-rung von Stickoxiden in einer Weise verringert werde, die nicht mit Gründen des Motorschutzes gerechtfertigt sei. Dieser Wertung tritt die Klägerin entgegen.
Betroffen sind verschiedene Fahrzeugtypen.
Die Verhandlung ist öffentlich. Wir bitten darum, eine beabsichtigte Teilnahme als Medienvertreter gegebenenfalls vorher anzukündigen, damit hinreichende Kapazität im Saal sichergestellt werden kann. Sollten Sie Ton- oder Bildaufnahmen planen, bitten wir ebenfalls um vorherige Kontaktaufnahme. Ton- und Bildaufnahmen während der Verhandlung sind grundsätzlich nicht gestattet. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Einlasskontrolle ein.
Termine zur mündlichen Verhandlung können unter Umständen durch prozessuale Ereignisse oder auch Anträge der Beteiligten aufgehoben oder verlegt werden. Wir empfehlen deshalb, den Verhandlungstermin am Tag zuvor noch einmal durch die hiesige Pressestelle bestätigen zu lassen.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Friederike Küster-Lange, Pressesprecherin
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1550 | Telefax 04621/86-1734 | E-Mail presse-vg@ovg.landsh.de | Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise unter www.schleswig-holstein.de/ovg | Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt