Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts verhandelt am 20. Februar 2023 eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung sog. Thermofenster in Dieselfahrzeugen (Euro 5) der Volkswagen AG.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hält insbesondere die Verwendung sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung für unzulässig, bei denen es sich um bestimmte Abschalteinrichtungen handelt, aus Gründen des Motorschutzes zulässig sind. Nach den Angaben der Volkswagen AG sei eine Verringerung der Abgasrückführung insbesondere bei niedrigen Temperaturen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Genehmigungen für Fahrzeuge erteilt, welche ein solches Thermofenster enthalten.
Die Kammer hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2022 (Az. C-873/19) entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. zum einen zur Anfechtung der Genehmigung befugt ist und dass zum anderen eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist. Das Gericht muss nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Die mündliche Verhandlung findet am Montag, den 20. Februar 2023 um 9:15 Uhr in Saal 6, Brockdorff-Rantzau-Straße 13 in Schleswig statt. Es handelt sich um eine öffentliche Verhandlung. Wir bitten darum, eine beabsichtigte Teilnahme als Medienvertreter gegebenenfalls vorher telefonisch oder per E-Mail anzukündigen, damit hinreichende Kapazität im Saal sichergestellt werden kann.
Termine zur mündlichen Verhandlung können unter Umständen durch prozessuale Ereignisse oder auch Anträge der Beteiligten aufgehoben oder verlegt werden. Wir empfehlen deshalb, den Verhandlungstermin am Tag zuvor noch einmal durch die hiesige Pressestelle bestätigen zu lassen.
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