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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

OVG Schleswig bestätigt das Verbot einer Fahrraddemonstration am kommenden Adventssamstag auf den Autobahnen A 210 und A 215

Letzte Aktualisierung: 11.12.2020

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde der Organisatorin einer geplanten Fahrraddemonstration zurückgewiesen. 

Damit ist es der Antragstellerin untersagt, die von ihr für Samstagvormittag angemeldete Fahrraddemonstration in Kiel auf einer Route stattfinden zu lassen, die über die Autobahnen A 210 und A 215 führt. Die geplante Demonstration mit erwarteten 200 Teilnehmenden steht unter dem Motto „Fahrradfahren statt Autobahn“.

Die Stadt Kiel hatte unter anderem festgelegt, dass die Demonstration nicht über die Autobahnen verlaufen dürfe, sondern über eine andere Strecke – außerhalb von Autobahnen – geführt werden müsse. Die Organisatorin hatte dagegen gestern ohne Erfolg um Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht nachgesucht. Auch die eingelegte Beschwerde blieb erfolglos.

Der Senat teilt die Auffassung der Stadt Kiel, dass der Schutz der Verkehrsteilnehmenden gegenüber dem Interesse der Antragstellerin an der von ihr geplanten Routenführung überwiege. Die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit seien gemäß § 13 Abs. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz SH zulässig; denn die geplante Fahrraddemonstration auf der Autobahn erfordere eine Sperrung von Autobahnabschnitten, mit der Gefahren für die öffentliche Sicherheit einhergingen. Es sei am dritten Adventssamstag mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen, sodass eine erhebliche Gefahr von Rückstau und Auffahrunfällen am Stauende bestehe. Soweit die Antragstellerin angeregt hat, die Demonstrationsroute auf der Autobahn zu verkürzen, könne dies die Unfallgefahr nach Einschätzung des Senats nicht maßgeblich reduzieren.

Der Beschluss vom 11. Dezember 2020 (Aktenzeichen 4 MB 47/20) ist unanfechtbar.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Birgit Voß-Güntge, stv. Pressereferentin

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