Gerichtsleitung und Vorsitzendenstellen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts seit dem 1. Mai 2020 wieder vollständig besetzt
Letzte Aktualisierung: 12.05.2020
„Nach den vielen Personalveränderungen der letzten Jahre sind wir glücklich, dass jetzt endlich alle fünf Senate des Hauses mit einer / einem Vorsitzenden besetzt sind und die Gerichtsverwaltung durch eine neue Vizepräsidentin verstärkt worden ist“, teilt die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts Maren Thomsen in Schleswig mit. Zugleich dankt sie dem erstinstanzlich tätigen Verwaltungsgericht, das eine zeitlich befristete Abordnung von Richterinnen und Richtern ermöglicht und das Oberverwaltungsgericht personell verstärkt: „Ohne deren Unterstützung wäre die anhaltende Belastung des Gerichts nicht zu bewältigen“. Neben den Vorsitzenden sind in den Senaten sechs Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht fest beschäftigt; hinzu kommen gegenwärtig sechs abgeordnete Richterinnen und Richter.
Seit dem 1. Mai 2020 ist die Stelle der Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts wieder besetzt. Gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss hat das Justizministerium des Landes entschieden, die seit Jahresanfang vakante Stelle mit der Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht Birgit Voß-Güntge zu besetzen.
Die gebürtige Schleswig-Holsteinerin (Jahrgang 1967) ist verheiratet und hat eine Tochter. Nach einer Ausbildung im gehobenen Dienst war sie zunächst in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung in Bonn tätig. Währenddessen begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaften und absolvierte das Referendariat sodann im Landgerichtsbezirk Kiel. Nach dem zweiten Staatsexamen trat sie im Dezember 1999 in den Justizdienst des Landes und begann ihren Dienst als Staatsanwältin in Flensburg, bevor sie im Jahre 2001 als Richterin zum Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wechselte. Nach Abordnungen an das Sozialgericht und das Landessozialgericht in Schleswig wurde sie im Jahre 2010 zur Richterin am Landessozialgericht befördert. Im Oktober 2014 zog es sie wieder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo sie zunächst im 3., dann im 4. und schließlich im 2. Senat des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts tätig war. Zugleich war sie vier Jahre lang wissenschaftliche Mitarbeiterin des ebenfalls in Schleswig ansässigen Landesverfassungsgerichts und übernahm dort im Jahre 2013 bis Mitte März 2020 zusätzlich das Amt der Pressesprecherin. Zum 1. Juni 2017 wurde sie Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht und führt seitdem den Vorsitz des 3. Senats, der u.a. für das Schul- und Hochschulrecht, das Kommunalrecht, Gesundheitsrecht, Film- und Presserecht und die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbliebenen Rechtsgebiete des Sozialrechts zuständig ist. In der Verwaltung des Oberverwaltungsgerichts war sie vor ihrem Wechsel in das Amt der Vizepräsidentin einige Jahre als Pressesprecherin und Gleichstellungsbeauftragte tätig.
Ebenfalls zum 1. Mai 2020 konnte die Vorsitzendenstelle in dem vor einem Jahr eingerichteten 5. Senat nach vier Monaten Vakanz neu besetzt werden. Den Vorsitz hat Richter am Oberverwaltungsgericht Christian Dicke (Jahrgang 1962) übernommen. Herr Dicke war zuvor Verwaltungsrichter in Berlin, kam im Jahre 2010 nach Schleswig-Holstein und gelangte über das Landgericht Flensburg und das Oberlandesgericht in Schleswig Anfang 2016 zum Oberverwaltungsgericht. Nach gut vier Jahren im 4. Senat übernimmt er im 5. Senat gemeinsam mit gegenwärtig noch drei weiteren Kolleg/innen die Zuständigkeiten u.a. für das Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht und für die Regionalplanung Windenergie.
Die Vorsitze der übrigen Senate des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts sind gegenwärtig wie folgt besetzt:
1. Senat: Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Angela Dessau (Jahrgang 1960) ist seit dem 1. Dezember 2019 in diesem Amt. Frau Dessau begann ihren Dienst in der Justiz am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Nach einigen Jahren in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit kehrte sie nach Schleswig-Holstein zurück und war hier zunächst am Oberlandesgericht richterlich und in der Gerichtsverwaltung tätig, bevor sie im Juni 2018 zum Oberverwaltungsgericht wechseln konnte. Der 1. Senat ist der traditionelle „Bausenat“; zu seinen Zuständigkeiten gehören v.a. die Raumordnung (Landes- und Regionalplanung mit Ausnahme der Windenergie), das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie der Denkmalschutz und das Städtebauförderungsrecht.
2. Senat: Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Maren Thomsen (Jahrgang 1961); Frau Thomsen hat das Amt der Präsidentin seit Anfang 2014 inne; ihre Karriere begann sie am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht; hier durchlief sie verschiedene Ämter. Über das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam sie zurück zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, wo sie heute gemeinsam mit ihren Senatskolleg/innen vor allem für das Recht des öffentlichen Dienstes und die kommunalen Abgaben (u.a. Zweitwohnungssteuer, Fremdenverkehrsabgabe, Ausbau- und Anschlussbeiträge und Erschließungsbeiträge) zuständig ist.
4. Senat: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Holger Bruhn (Jahrgang 1960). Herr Bruhn hat dieses Amt seit dem 1. Juli 2018 inne. Zuvor war er Vorsitzender der 7. Kammer am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Der 4. Senat ist traditionell für das Polizei- und Ordnungsrecht zuständig; dies umfasst u.a. das Jagd- und Waffenrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Personenordnungsrecht, Tierschutz, Recht der Spielbanken, Lotterie und Glücksspiel. Außerdem werden hier Verfahren der Planfeststellung und des Ausländerrechts bearbeitet.
Sämtliche Senate sind zudem mit asylrechtlichen Verfahren befasst. Die Zuständigkeiten sind nach Herkunftsländern verteilt.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Christine Nordmann, Pressereferentin, Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon 04621/86-1636, Telefax 04621/86-1734, E-Mail christine.nordmann@ovg.landsh.de
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