Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht wird in dem Verfahren LVerfG 1/25 auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 27. März 2026 am
29. Mai 2026 um 10 Uhr
im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig,
sein Urteil verkünden.
Gegenstand des Organstreitverfahrens sind die aus der Landesverfassung folgenden Informationspflichten der Landesregierung. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigte, die geplante Ansiedlung einer Batteriezellfabrik in Heide durch die Northvolt AB finanziell zu fördern. Die Antragsteller, die Landtagsfraktion der FDP sowie zwei Landtagsabgeordnete, sind der Auffassung, die Landesregierung habe im Zuge der Beratungen über ein Absicherungsgeschäft hierzu ihre Informationspflichten gegenüber dem Landtag und den einzelnen Abgeordneten verletzt.
Die Landtagsfraktion der SPD sowie drei Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben ihren Beitritt zum Verfahren auf Seiten der Antragsteller erklärt.
Im Anhang erhalten Sie Akkreditierungs- und weitere Hinweise, etwa zur Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen.
Anhang
Akkreditierungshinweise und weitere Hinweise für die Presse
Die Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich per Fax (04621 86-1499) oder per E-Mail (presse@lverfg.landsh.de) bis zum 27. Mai 2026 zu akkreditieren.
Mobiltelefone und Notebooks sind stummzuschalten.
Während der gesamten Urteilsverkündung sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulässig.
Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister ist Folge zu leisten.
Fahrzeuge von Radio- und Fernsehteams Falls ein Standplatz für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge benötigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme bis zum 25. Mai 2026.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri‘inVG Wiebke Staff, Pressesprecherin
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