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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mündliche Verhandlung zum Informationsanspruch des Landtags über Northvolt

Letzte Aktualisierung: 16.03.2026

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelt am

Freitag, dem 27. März 2026, um 10 Uhr

im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, über ein Organstreitverfahren (LVerfG 1/25). Die Antragsteller, die Landtagsfraktion der FDP sowie zwei Landtagsabgeordnete, sind der Auffassung, die Landesregierung habe im Zuge der Beratungen über ein Absicherungsgeschäft im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung der geplanten Ansiedlung einer Batteriezellfabrik in Heide durch die Northvolt AB ihre Informationspflichten gegenüber dem Landtag und den einzelnen Abgeordneten verletzt.

Der Bund hat das Risiko für eine von der KfW gezeichnete Wandelanleihe über 600 Millionen Euro übernommen. Das Land Schleswig-Holstein hat das Risiko des Bundes durch Übernahme einer Gewährleistung i.H.v. bis zu 300 Millionen Euro (50%) anteilig abgesichert.

Die Antragsteller machen geltend, die Landesregierung habe den Landtag sowie die Abgeordneten vor relevanten Haushaltsentscheidungen nicht vollständig über bestimmte Risiken und Umstände zur anteiligen Absicherung des KfW-Kreditgeschäfts informiert.

Die Landtagsfraktion der SPD sowie drei Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben ihren Beitritt zum Verfahren auf Seiten der Antragsteller erklärt.

Im Anhang erhalten Sie eine Verhandlungsgliederung mit dem geplanten Ablauf der mündlichen Verhandlung sowie Akkreditierungs- und weitere Hinweise, etwa zur Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird voraussichtlich in einem weiteren Termin verkündet werden.

Anhang

Geplanter Ablauf der mündlichen Verhandlung am 27. März 2026 in dem Verfahren LVerfG 1/25

1. Begrüßung, Einführung in den Verfahrensgegenstand, Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten
2. Beendigung der Film- und Tonaufnahmen (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 LVerfGG)
3. Sachbericht, Eingangsstatements der Beteiligten
4. Anträge
5. Erörterung der Streitsache
5.1. Zulässigkeit
5.1.1. Antragsbefugnis
- Einzelne Abgeordnete
- Fraktion
5.1.2. Antragsfrist
5.2. Begründetheit
5.2.1. Anspruchsgrundlagen
5.2.2. Anspruchsvoraussetzungen
5.2.3. Anspruchsumfang
6. Schlussfolgerungen, abschließende Stellungnahmen der Beteiligte

Akkreditierungshinweise und weitere Hinweise für die Medien

Die Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich per Fax (04621 86-1499) oder per E-Mail (verwaltung@lverfg.landsh.de) bis zum 24. März 2026 zu akkreditieren.

Mobiltelefone und Notebooks sind stummzuschalten.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis das Gericht die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen.

Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister ist Folge zu leisten.

Fahrzeuge von Radio- und Fernsehteams

Falls ein Standplatz für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge benötigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme bis zum 24. März 2026.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri‘inVG Wiebke Staff, Pressesprecherin
Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße 13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1511 | Telefax 04621/86-1499 | E-Mail presse@lverfg.landsh.de | Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise unter schleswig-holstein.de

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