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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mündliche Verhandlung zum Landeshaushalt 2024

Letzte Aktualisierung: 03.02.2025

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelt am

Freitag, dem 14. Februar 2025, um 10 Uhr

im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, über den Normenkontrollantrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP gegen die im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehene Aufnahme von Notkrediten.

Die Landesverfassung sieht in Artikel 61 Absatz 3 vor, dass das Land Schleswig-Holstein im Falle von Notlagen in Abweichung von dem sich aus Artikel 61 Absatz 1 der Landesverfassung ergebenden Verbot der Nettoneuverschuldung (sog. „Schuldenbremse“) Kredite aufnehmen darf.

Die Fraktionen, die den Normenkontrollantrag gestellt haben, meinen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Notkrediten für den Landeshaushalt 2024 lägen nicht vor. Sie machen insbesondere geltend, weder der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch die SARS-CoV-2-Pandemie seien im Jahr 2024 noch als außergewöhnliche Notsituationen in diesem Sinne einzustufen. Die Kosten der Ostseesturmflut im Oktober 2023 seien nicht hoch genug, um einen Notkredit zu rechtfertigen. Der Haushaltsgesetzgeber habe seine Darlegungspflicht hinsichtlich des Vorliegens einer erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nicht erfüllt. Es fehle auch weitgehend an einer Darlegung des finalen Bezugs der durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zu der Beseitigung oder Überwindung der Notlage. Darüber hinaus fehle es an dem erforderlichen Plan zur Tilgung der neuen Schulden. Die Ermächtigung des Finanzministeriums, den Haushaltsplan bezüglich der aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie, des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Ostseesturmflut im Oktober 2023 erforderlichen Maßnahmen zu ändern, räume der Regierung eine unangemessene Verfügungsmacht über das dem Parlament zustehende Budget ein.

Im Anhang erhalten Sie eine Verhandlungsgliederung mit dem geplanten Ablauf der mündlichen Verhandlung sowie Akkreditierungs- und weitere Hinweise, etwa zur Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird voraussichtlich in einem weiteren Termin verkündet werden.

Anhang

Geplanter Ablauf der mündlichen Verhandlung am 14. Februar 2025 in dem Verfahren LVerfG 1/24

Begrüßung, Einführung in den Verfahrensgegenstand, Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten sowie ggf. der sachkundigen Dritten
Beendigung der Film- und Tonaufnahmen (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 LVerfGG)
Sachbericht, Eingangsstatements der Beteiligten und ggf. der sachkundigen Dritten
Anträge
Erörterung der Streitsache

Notkreditaufnahme (§ 2 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2024)

Notlage
erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage
sachlicher Veranlassungszusammenhang
Tilgungsplan
Ermächtigung des Finanzministeriums (§ 8 Abs. 22 Haushaltsgesetz 2024)
Schlussfolgerungen, abschließende Stellungnahmen der Beteiligten und ggf. der sachkundigen Dritten

Akkreditierungshinweise und weitere Hinweise für die Medien

Die Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich per Fax (04621 86-1499) oder per E-Mail (verwaltung@lverfg.landsh.de) bis zum 12. Februar 2025 zu akkreditieren.

Mobiltelefone und Notebooks sind stummzuschalten.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis das Gericht die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen.

Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister ist Folge zu leisten.

Fahrzeuge von Radio- und Fernsehteams

Falls ein Standplatz für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge benötigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme bis zum 10. Februar 2025.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri‘inVG Wiebke Staff, Pressesprecherin
Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße 13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1511 | Telefax 04621/86-1499 | E-Mail presse@lverfg.landsh.de | Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise unter schleswig-holstein.de

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