Besuch für männliche Strafgefangene
In der JVA Lübeck beträgt die monatliche Besuchszeit für Strafgefangene in der Regel vier Stunden, die grundsätzlich auf vier Besuche im Monat á eine Stunde aufgeteilt werden können. Der Besuch findet terminiert im Besuchszentrum statt, daher nehmen Sie vorher Kontakt zu Ihrem inhaftierten Angehörigen auf, um einen Termin abzusprechen.
Von Ihrem inhaftierten Angehörigen wird ein Besuchsschein beantragt, auf dem alle Besucher namentlich aufzuführen sind. Auf einem Besuchsschein können maximal zwei Personen eingetragen werden. Kinder, die in einer Sitzschale sitzen und keinen eigenen Sitzplatz benötigen, können zusätzlich zugelassen werden. Diese müssen ebenfalls auf dem Besuchsschein namentlich aufgeführt sein. Nach dem vollendeten 14. Lebensjahr können Kinder ohne Begleitung Erwachsener am Besuch teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mit dessen Personalausweis/Reisepass vorliegt. Der Besuchsschein wird Ihnen von Ihren inhaftierten Angehörigen auf dem Postweg zugesandt.
Alle Besucher müssen beim Eintritt in die JVA ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorlegen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Abstammungsurkunde für Kleinstkinder). Bedenken Sie bitte, dass Personen, die nicht auf dem Besuchsschein vermerkt sind oder die kein gültiges Personaldokument vorlegen können, nicht eingelassen werden! Bitte beachten Sie, dass Sie sich 30 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte einfinden.
Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen entfällt der Besuchstermin und Sie müssen sich in Absprache mit Ihrem Angehörigen einen neuen Besuchstermin von ihm zusenden lassen. Sollten Sie einen Besuchstermin nicht wahrnehmen können, lassen Sie diesen über Ihren inhaftierten Angehörigen oder bei kurzfristiger Verhinderung unter 0451/6201-174 stornieren.
Es gilt der Grundsatz, dass beim Besuch nichts übergeben werden darf. Die Besucher werden beim Betreten der Anstalt durchsucht. Personen, die sich nicht durchsuchen lassen, werden vom Besuch ausgeschlossen.
Gemeinschaftsbesuch:
Besuchszeiten:
Mittwoch
12.30 Uhr, 14.00 Uhr, 15.30 Uhr, 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr, 09.30 Uhr, 11.00 Uhr, 12.30 Uhr, 14.00 Uhr, 15.30 Uhr, 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr, 09.30 Uhr, 11.00 Uhr, 12.30 Uhr
In allen Räumen der JVA Lübeck besteht Rauchverbot!
Einzelbesuch
Bei Inhaftierten kann unter Umständen Einzelbesuch angeordnet sein. Die hierfür ausgegebenen Besuchsscheine sind besonders gekennzeichnet. Datum und Uhrzeit sind auch dort vorgegeben. Diese Besuche finden grundsätzlich unter Aufsicht statt. Die maximale Besuchszeit beträgt 1 x 30 Minuten pro Woche.
Videobesuch
Auf Antrag können Videobesuche durchgeführt werden.
Kinderbesuch
Inhaftierte Eltern können auf Antrag zusätzliche Besuchszeit für ihre Kinder erhalten.
Besuch für männliche Untersuchungsgefangene
Bei Untersuchungsgefangenen, deren Besucher durch das Gericht zugelassen werden müssen, wird ein Besuchsschein von dem zuständigen Gericht im Original benötigt. Die Besucher müssen sich telefonisch unter 0451/6201-174 mit dem Besuchszentrum in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Besuchszeiten
Gemeinschaftsbesuch:
Die monatliche Besuchszeit für Untersuchungsgefangene beträgt in der JVA Lübeck zwei Stunden, die grundsätzlich auf zwei Besuche im Monat á eine Stunde aufgeteilt werden.
Zusätzlich kann jeder Untersuchungsgefangene bis zu zwei Mal je 1 Stunde Besuch erhalten, wenn entsprechende Kapazitäten frei sind.
Einzelbesuch:
Die monatliche Besuchszeit für Untersuchungsgefangene beträgt, wenn aufgrund richterlicher Weisung Einzelbesuch angeordnet ist, in der JVA Lübeck zwei Stunden, die in vier Besuche im Monat auf je 30 Minuten aufgeteilt werden. Ansonsten gilt die für Strafgefangene getroffene Regelung zum Gemeinschaftsbesuch.
In allen Räumen der JVA Lübeck besteht Rauchverbot!
Telefonate
Grundsätzlich kann Ihr inhaftierter Angehöriger Sie anrufen, wenn er über eine entsprechende Telefongenehmigung verfügt. Die Telefongenehmigung wird erst nach gründlicher Prüfung erteilt, sodass einige Tage bis zum ersten Anruf vergehen können. Sobald die Telefongenehmigung vorliegt, kann Geld auch von außen auf das gesondert geführte Telefonkonto überwiesen werden. Die dazu notwendige Kontoverbindung erhalten Sie durch den Inhaftierten.
Bei Missbrauch kann die Telefonerlaubnis widerrufen werden.
Bitte senden Sie Ihrem Angehörigen keine Telefonkarten zu. Diese können nicht genutzt werden.
Sie selbst können Ihren Angehörigen nicht anrufen.
Briefe
Briefe an Inhaftierte sind mit vollständigem Namen an folgende Adresse zu senden:
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring
67
23566 Lübeck
Den Briefen darf grundsätzlich nichts beigefügt werden mit Ausnahme von Briefmarken in angemessenem Umfang und Bargeld:
Beigefügte Briefmarken werden dem Inhaftierten ausgehändigt, das Bargeld wird auf dessen Konto eingezahlt.
Die Anstalt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie für die oben genannten beigefügten Wertgegenstände keine Haftung übernimmt.
Briefe können auch in den Briefkasten im Zufahrtsbereich des Besucherparkplatzes eingeworfen werden. Um Verwechselungen zu vermeiden, ist es ratsam, auf dem Umschlag nicht nur den Namen des Inhaftierten, sondern auch sein Geburtsdatum zu vermerken.
Selbstverständlich darf Ihr Angehöriger Ihnen schreiben. Papier und Briefumschläge werden ihm kostenlos von der Justizvollzugsanstalt Lübeck zur Verfügung gestellt.
Pakete
Jeder Inhaftierte kann Pakete empfangen. Diese müssen im Vorwege durch den Inhaftierten beantragt und durch den Stationsdienst genehmigt werden. Sie bekommen dann ein Merkblatt zugeschickt; auf diesem sind alle Gegenstände aufgeführt, die Sie Ihrem Angehörigen zuschicken dürfen. Andere Gegenstände dürfen nicht eigenständig eingesandt werden. Gleichzeitig erhalten Sie eine „Paketmarke“, die auf dem Paket angebracht werden muss. Auf dem Paket muss zwingend der Absender und der Empfänger vermerkt sein. Pakete, die nicht durch den Inhaftierten beantragt worden sind, werden nicht angenommen.
Elektrogeräte
Für den Inhaftierten können elektrische Geräte, wie z.B. Radio und Fernseher, an der Hauptpforte hinterlegt werden. Die Annahme muss vorher von der Justizvollzugsanstalt genehmigt worden sein. Nicht alle Geräte sind zugelassen. Informationen dazu erhält der Inhaftierte vor Ort. Eine Lieferung über den Fachhandel ist unter den o.g. Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Vor der Aushändigung an den Inhaftierten werden die Geräte kostenpflichtig durchsucht.
Einzahlung von Geldern
Gelder für die Gefangenen überweisen Sie bitte auf das Konto der JVA Lübeck - Zahlstelle -:
Sparkasse zu Lübeck
Bankleitzahl: 23050101
Konto-Nummer: 25002205
IBAN: DE46 2305 01 01 00 25 00 22 05
BIC: NOLADE21SPL
Verwendungszweck: Buchnummer des Gefangenen
Hinweis: Gutschriften können erst am darauffolgenden Werktag verbucht werden. Es können daher keine "Sofortüberweisungen" Berücksichtigung finden.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wichtigen Dingen telefonisch unter 0451/6201-0 an die Justizvollzugsanstalt zu wenden.