Nach § 48 LStVollzG SH hat der Strafgefangene das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen.
Post (Briefe)
Die Anschrift lautet:
Justizvollzugsanstalt Kiel
Faeschstraße
6-12
24114 Kiel
Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen,
- wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
- bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne von §11 Absatz 1 Nummer 1 STGB sind, zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf die Gefangenen hat oder die Erreichung des Vollzugsziel behindert oder
- dies vom Geschädigten beantragt wird