Post (Briefe)
Die Postanschrift für Briefe lautet:
Justizvollzugsanstalt Itzehoe
Bergstraße
5
25524 Itzehoe
Untersuchungsgefangene
Der Briefverkehr - außer Gerichts- und Verteidigerpost - wird je nach richterlicher Anordnung durch das zuständige Gericht inhaltlich überprüft. Deshalb werden je nach richterlicher Anordnung ein- oder ausgehende Briefe von der Anstalt stets an das Gericht zur Kontrolle geleitet
Strafgefangene
Nach § 28 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) hat der Strafgefangene das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen,
- wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
- bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern würde.