Besuch für Gefangene
Wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen möchten, beantragen Sie bitte beim zuständigen Gericht eine Besuchserlaubnis - wenn Sie häufiger einen Besuch abhalten möchten, beantragen Sie bitte eine Dauerbesuchserlaubnis.
Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen möchten, benötigen Sie einen gültigen Personal- oder Reisepass
Verhaltensregeln
Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie und Ihr Angehöriger die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten:
- An der Anstaltspforte werden nur die namentlich auf dem Besuchsschein genannten Besucherinnen und Besucher (höchstens 3 Personen), die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen, eingelassen.
- Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und zum Besuchsraum gebracht.
- Vor dem Besuchsbeginn werden Sie durch eine Metallrahmensonde geführt (den Kontrollen auf Flughäfen vergleichbar) gegebenenfalls mit einer Metallsonde durchsucht.
- Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen keine Gegenstände eingebracht werden.
- In den Besuchsräumen ist das Rauchen untersagt.
- Besucher dürfen Gefangenen ohne Erlaubnis weder etwas übergeben noch etwas von ihnen annehmen
Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen |
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Montag: |
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: |
Kein Besuch |
Mittwoch: |
14.00 - 19.00 Uhr |
Donnerstag: |
Kein Besuch |
Freitag: |
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Einzelbesuch (vom zuständigen Gericht angeordnet):
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Montag/Mittwoch und Freitag: |
13.00 - 15.00 Uhr |
Samstag/Sonntag: |
Kein Besuch |
Einlass jeweils bis 30 Minuten vor Besuchsende.