Urteil: Einjähriges Berufsverbot für Physiotherapeuten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
Das Amtsgericht Ratzeburg hat einen Physiotherapeuten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilt und dabei ein einjähriges Berufsverbot verhängt.
Ein Physiotherapeut soll mehrere Frauen während der Behandlung im Intimbereich angefasst haben. Die Frauen befanden sich wegen schmerzhafter chronischer Erkrankungen in einer Reha-Klinik in Ratzeburg.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Amtsgericht Ratzeburg war überzeugt davon, dass der Mann mindestens einer Patientin bei zwei Behandlungen an die Brüste fasste, die Brüste anhob und knetete, und dies während der 20minütigen Behandlungen mehrfach tat. Das Gericht verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, insbesondere weil der Mann nicht vorbestraft war und in stabilen Verhältnissen lebt. Daneben verhängte das Gericht für die Dauer eines Jahres ein Berufsverbot für die Tätigkeit als Physiotherapeut, Masseur und medizinischer Bademeister.
Das Urteil vom 27.10.25 (Aktenzeichen: 13 Ds 748 Js 23336/24) ist nicht rechtskräftig.
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