Urteil: Gefährliche Körperverletzung auf Ausflugsdampfer
Das Amtsgericht Ratzeburg hat einen Mann wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 € unter Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt.
Im Oktober letzten Jahres soll der alkoholisierte Angeklagte während eines „Junggesellenabschiedes“ auf einem Ausflugsschiff auf dem Ratzeburger See Frauen belästigt haben. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes habe den Angeklagten aufgefordert, dies zu unterlassen; etwa eine Stunde später habe sich der Sicherheitsdienst entschlossen, die Gruppe um den Angeklagten beim nächsten Schiffsanleger zu verweisen. Daraufhin soll der Angeklagte einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bedroht und mehrfach in das Gesicht geschlagen haben. Später am Abend soll er das Schiff trotz Hausverbots erneut betreten und den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes abermals mehrfach in das Gesicht geschlagen haben.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht hat Zeugen befragt und festgestellt, dass sich der Tatvorwurf bestätigt habe. Nach der Tat habe sich der Angeklagte besonders um eine Schadenswiedergutmachung bemüht und dem Verletzten Schmerzensgeld von rund 5.000 € gezahlt und Kosten ersetzt. Das Gericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 € (insgesamt 4.000 €) verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht den Angeklagten mit Strafvorbehalt verwarnt unter der Auflage, 1.000 € an die Alkohol- und Drogenberatung zu zahlen.
Was bedeutet Verwarnung mit Strafvorbehalt?
Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) bedeutet eine „Geldstrafe zur Bewährung“, die Freiheitsstrafe bleibt vorbehalten. Der Verurteilte muss nicht in Haft, sondern Geld zahlen und sich bewähren. Bewährt er sich nicht, kann er nach Anhörung zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt werden.
Warum konnte hier überhaupt eine Geldstrafe verhängt werden?
Das Gesetz sieht für eine gefährliche Körperverletzung eigentlich eine Freiheitsstrafe vor (§ 224 StGB). Das Gericht muss bei der Strafzumessung aber sämtliche Umstände der Tat und auch das Verhalten des Täters nach der Tat würdigen. Würde die gesetzlich vorgesehene Strafe demnach als zu hart erscheinen, kann es - wie hier - zu einer sogenannten Strafrahmenverschiebung und einer Geldstrafe kommen. Weitere Informationen zur Geldstrafe gibt es hier.
Das Urteil vom 30.10.2024 (Az. 756 Js 18971/24) ist rechtskräftig. Sobald die schriftlichen Gründe vorliegen, wird das Urteil in der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein veröffentlicht werden.
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