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Amtsgericht Plön : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Geldstrafe nach Drohung, Mieterin zu erschießen

Das Amtsgericht Plön hat einen Mann wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem dieser über seine Mieterin sagte: „Dann hole ich mir eine Pumpgun und erschieße sie."

Letzte Aktualisierung: 11.05.2026

Eine Statue der Justitia
Justitia

Was ist passiert?

Ein Vermieter befand sich mit einer Mieterin jahrelang im Streit über ausbleibende Mieten und Schäden an der Wohnung. Er suchte Hilfe beim Amtsgericht, er wolle ihr den Strom abstellen. Konfrontiert mit der Äußerung einer Justizangestellten, dass er das nicht dürfe, soll er geäußert haben: „Dann hole ich mir eine Pumpgun und erschieße sie".

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Plön verurteilte den Mann wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 80 €. Dass der Mann den Satz nur so daher gesagt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Das Gericht berücksichtigte aber, dass er sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe.

Hintergrund: Wer gegenüber Behörden oder der Polizei ankündigt, eine schwere Straftat zu begehen, kann selbst bestraft werden, weil solche Aussagen Einsatzkräfte in Alarmbereitschaft versetzen und Ressourcen binden.

Das Urteil vom 29.04.2026 (Aktenzeichen: 32 Ds 591 Js 39822/25) ist nicht rechtskräftig.

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