Anschrift des Amtsgerichts Plön
Das Amtsgericht Plön ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Lütjenburger Straße 48
24306 Plön
Telefon, Fax und E-Mail
Telefon: 04522 745-0
Fax: 04522 745-198
E-Mail: verwaltung@ag-ploen.landsh.de
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Sprech- und Öffnungszeiten
Sprechzeiten allgemein:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:
Sofern es je nach Abteilung abweichende Sprechzeiten gibt, erfahren Sie diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.
In der Nachlassabteilung finden Sprechzeiten nur nach Terminsvergabe statt.
Beachten Sie zudem die gesonderten E-Mail-Adressen für die Nachlass- und Grundbuchabteilung:
- nachlass@ag-ploen.landsh.de
- betreuung@ag-ploen.landsh.de
- grundbuch@ag-ploen.landsh.de
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Nachtbriefkasten
Auf der rechten Seite der Zuwegung zum Eingang des Gerichtshauses befindet sich der Nachtbriefkasten.
Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder mit Abdrucken von Kostenstemplern sowie Wertgegenstände sollten dort nicht eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle abgegeben werden.