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Amtsgericht Oldenburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Strafverfahren: Gülle im Löschteich

Verfahren gegen Landwirt wegen Einleitens von Gülle in Löschteich eingestellt. Der Mann muss dafür 3.000 € für gemeinnützige Zwecke zahlen. 

Letzte Aktualisierung: 27.02.2025

Eine Statue der Justitia
Justitia

Was wurde dem Mann vorgeworfen?

Der Mann betreibt in Ostholstein einen Bauernhof mit Milchkühen. Er soll viel Gülle in einen Feuerlöschteich geleitet und dadurch das Gewässer verunreinigt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass die Gülle von dort in das Neustädter Binnenwasser gelangen würde. 

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat den Angeklagten sowie mehrere Zeugen befragt und das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Der Mann habe die Gülle nicht absichtlich eingeleitet, die Gülle sei nach einem technischen Defekt durch ein Rohr bis in den Teich geflossen. Er habe das Auslaufen der Gülle vom Güllebehälter in das Rohrsystem bemerkt, aber die Behörden nicht informiert und ein Eindringen der Gülle bis in den Löschteich in Kauf genommen. Gegen eine Zahlung von 3.000 € an eine Wildtierstiftung wurde das Verfahren eingestellt. 

Was bedeutet das?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht ein Strafverfahren einstellen, wenn das Unrecht mit Auflagen wie einer Zahlung für gemeinnützige Zwecke genügend oder gar besser als mit einer Strafe wiedergutgemacht werden kann. In bestimmten Fällen muss die Staatsanwaltschaft bzw. der Angeklagte zustimmen. 

Aktenzeichen: 73 Ds 712 Js 20432/24

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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