Das Landgericht Lübeck hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein bestätigt, durch welche ein Mann zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden war, weil er eine Verfolgungsjagd provoziert hatte. Ausgangspunkt für die Verfolgungsjagd war eine beabsichtigte polizeiliche Kontrolle, nachdem der Mann mit seinem Roller wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen war. Der Mann versuchte, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Trotz Blaulicht, Martinshorn und Lautsprecherdurchsagen setzte der Mann seine Fahrt fort. Während der Verfolgungsfahrt kam es in kurzem zeitlichen Abstand zu zwei konkreten Gefahrensituationen für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, wobei der Mann in einem Fall die Vorfahrtsregeln missachtete. Die Polizei entschied sich daraufhin, den Roller des Mannes durch leichtes Rammen an der Weiterfahrt zu hindern. Hierdurch kam der Rollerfahrer zu Fall. Das Polizeifahrzeug wurde durch den Vorgang im Frontbereich beschädigt.
Das Amtsgericht hat dem Land Schleswig-Holstein als Dienstherr der Polizei einen Schadensersatzanspruch wegen des beschädigten Fahrzeugs zugesprochen, den vom Rollerfahrer geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch jedoch abgelehnt. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Rollerfahrer die Anhalteaufforderung der Polizei bewusst ignoriert und sei geflüchtet. Dabei habe er mehrere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet. Er habe die polizeiliche Reaktion – den Rammvorgang – durch sein Vorverhalten herausgefordert. Das Einschreiten der Polizei sei angesichts der vom Rollerfahrer geschaffenen Gefahrenlage nicht unverhältnismäßig gewesen.
Aktenzeichen 1 S 23/23 (LG Lübeck) bzw. 31 C 132/20 (Amtsgericht Oldenburg i.H.)
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