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Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt : Thema: Ministerien & Behörden

Kontakt mit Untergebrachten

Hier erfahren Sie u.a. die Besuchszeiten in der Abschiebungshafteinrichtung.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2024

Besuch

Unsere Besuchszeiten sind Montag - Sonntag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 20:00 Uhr. Einlass erfolgt bis jeweils 30 Minuten vor Besuchsende.

Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten.

Bei Fragen zum Besuch oder den Besuchsregelungen erhalten Sie unter der Rufnummer 04124 – 587953-35/36 alle benötigten Informationen.

Verhaltensregeln für den Besuch

An der Pforte werden nur Personen, die sich durch ein gültiges Ausweisdokument oder eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ausweisen können, eingelassen. Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und zum Besuchsraum gebracht.  

Alle Besucherinnen und Besucher werden vor der Durchführung des Besuchs mittels Metallrahmensonde und/oder Handsonde abgesucht. Im Anschluss erfolgt eine Durchsuchung in Form des Abtastens des Körpers und die Durchsuchung der Kleidung. Besucherinnen werden durch weibliches Personal und Besucher durch männliches Personal durchsucht.

In der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt herrscht ein generelles Verbot für das Mitführen von Mobiltelefonen.

Sie haben die Möglichkeit für die Untergebrachten Kleidung, Geld etc. bei Ihrem Besuch mit in die Einrichtung zu bringen. Für das Einbringen der Gegenstände ist vor dem Besuch die Zustimmung der Einrichtung einzuholen. Folgende Waren dürfen bei einem Besuch nicht mit in die Einrichtung gebracht werden: Nicht erlaubte Waren

In den Besuchsräumen ist das Rauchen untersagt.

Besucher dürfen Untergebrachten ohne Erlaubnis weder etwas übergeben noch etwas von ihnen annehmen.

Der Besuch findet in unserem Besuchsraum statt. Unser Vollzugspersonal überwacht den Besuch und steht Ihnen auch bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Eine Zuwiderhandlung der vorangegangenen Regeln kann zu einem sofortigen Abbruch des Besuchs führen sowie ggf. weitere Maßnahmen nach sich ziehen.

Post (Briefe / Pakete)

Die Anschrift für Briefe und Pakete lautet: 

Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt
-Name des Empfängers-
Am Neuendeich 50

25348 Glückstadt

Eingehende Briefe werden durch Sicht- und Röntgenkontrolle überprüft und danach an den Untergebrachten ausgehändigt.

Eingehende Pakete und sonstige Zuwendungen von dritter Seite werden einer Röntgenkontrolle unterzogen und danach in Gegenwart des Untergebrachten geöffnet. Nach erfolgter Sichtkontrolle des Inhalts, werden den Untergebrachten die Pakete, sofern der Inhalt mit dem Unterbringungszweck vereinbar ist, ausgehändigt.

Vom Empfang generell ausgeschlossen sind verbotene Gegenstände, Alkoholika, Rauschmittel und Medikamente im Sinne von § 3 Absatz 3 AHaftVollzG SH.

Kontaktaufnahme über andere Kommunikationswege

Die Untergebrachten sind über ihre eigene mobile Rufnummer weiterhin erreichbar. Auch die Kontaktaufnahme per Email, etc. ist durch die Möglichkeit der freien Internetnutzung gegeben.

Geldeinzahlung für Untergebrachte 

Geld für Untergebrachte kann bar in der Pforte der Einrichtung eingezahlt werden oder auf das folgende Konto AHE Glückstadt überwiesen werden.

 

Empfänger:                             Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt

Institut:                                   Sparkasse Westholstein

BIC:                                         NOLADE21WHO

IBAN:                                      DE08 2225 0020 0090 742081

Verwendungszweck:               Buchnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum des Untergebrachten

Hinweis: Gutschriften können erst am darauffolgenden Werktag verbucht werden. Es können daher keine „Sofortüberweisungen“ Berücksichtigung finden.

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