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Thema : Zentrale Abschlüsse

Erster allgemeinbildender Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss


In Schleswig-Holstein schreiben die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I zentrale Abschlussprüfungen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2023

In Schleswig-Holstein sind die zentralen Prüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) seit 2009 etabliert.
Es ist ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung, die Qualität unserer Schulen zu verbessern, damit die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Voraussetzungen haben, im Wettbewerb um Arbeitsplätze zu bestehen.
Für die Zentralen Abschlussprüfungen erhalten derzeit alle Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (1. Fremdsprache) dieselben Aufgaben. Diese Aufgaben werden von Fachkommissionen erarbeitet, in denen neben Lehrkräften auch Fachberaterinnen und Fachberater sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten sind. Dank einheitlicher Bewertungskriterien, Anforderungen und Aufgabenformate sind an allen Schulen im Land und für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bedingungen gegeben.
Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Ablauf und zur Gestaltung der Prüfungen dargestellt.

Wer nimmt an den zentralen Abschlussprüfungen teil?

Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in Jahrgangsstufe 9:

  • reguläre Teilnahme der Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses
  • freiwillige Teilnahme auf Antrag der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen
  • verpflichtete Teilnahme: Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen können durch Beschluss der Klassenkonferenz zur Teilnahme an der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 aufgrund des erreichten Leistungsstandes am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 gefährdet erscheint.

Prüfung zum Mittleren Schulabschluss in Jahrgangsstufe 10:

  • reguläre Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen
  • An einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe kann die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler von der Teilnahme an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss befreien, wenn aufgrund des erreichten Leistungsstandes am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 zu erwarten ist, dass sie oder er in die Oberstufe versetzt werden wird.

Welche Prüfungsbestandteile gibt es?

Die Prüfungen bestehen aus

  • einer Projektarbeit in einem frei gewählten Thema mit anschließender Präsentation,
  • zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (mit einem sprachpraktischen Teil),
  • mündlichen Prüfungen auf Antrag bzw. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote.

Welche Vorgaben gelten?

Die Prüfungszeiten für die schriftlichen Arbeiten betragen ohne Vorbereitungszeit jeweils 135 Minuten. Im Fach Englisch verteilt sich die Prüfungszeit auf einen schriftlichen und einen sprachpraktischen Prüfungsteil, für den innerhalb eines festgelegten Zeitraums ebenfalls zentrale Aufgaben gestellt werden. Beide Teile ergeben zusammen im Verhältnis 1:1 die Prüfungsnote im Fach Englisch.

Wie wird bewertet?

Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von der Prüferin oder dem Prüfer und einer weiteren Lehrkraft korrigiert und benotet. Dazu werden den Schulen zusammen mit den Aufgaben Korrekturanweisungen und Bewertungsschlüssel übermittelt. Auf diese Weise wird eine möglichst eindeutige und objektive Bewertung der zentralen Abschlussarbeiten gewährleistet.

Wann findet eine mündliche Prüfung statt?

Mündliche Prüfungen finden auf Antrag der Schülerin oder des Schülers in bis zu zwei Fächern nach eigener Wahl (mit Ausnahme der ersten Fremdsprache) statt. Der Prüfungsausschuss kann auch ohne Vorliegen eines Antrages zur Teilnahme an mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, wenn eine begründete Aussicht auf Verbesserung der Endnote besteht.
Die Bekanntgabe der Vornoten (Noten der bisherigen Jahresleistungen in allen Fächern) und der Noten für die schriftlichen Prüfungen erfolgt sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung. Die Anträge auf eine oder zwei mündliche Prüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern fünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung an den Prüfungsausschuss richten. Für die abschließende Vorbereitung auf die mündliche Prüfung stehen drei bis fünf Unterrichtstage zur Verfügung.

Wie kommt die Endnote zustande?

In den Fächern, in denen weder eine schriftliche noch eine mündliche Abschlussprüfung stattfindet, entspricht die Endnote der jeweiligen Vornote. Findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote (zum Beispiel 3) und der Note für die Abschlussarbeit (zum Beispiel 4) im Verhältnis 2:1 (in diesem Beispiel 3+3+4, Endnote 3). Findet eine mündliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote und der Note für die mündliche Prüfung ebenfalls im Verhältnis 2:1.
Liegt in den Fächern Deutsch oder Mathematik das Ergebnis der Prüfungsnote aus einem schriftlichen (zum Beispiel 3) und einem mündlichen Prüfungsteil (zum Beispiel 2) genau zwischen zwei Noten (in diesem Beispiel 2,5), wird zugunsten der Schülerin oder des Schülers gerundet (in diesem Beispiel 2). Die Vornote wird mit dieser Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrechnet.

Wann ist der Abschluss erreicht?

Bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Abschlusses werden die am Ende der letzten Jahrgangsstufe erteilten Noten aller Fächer und Wahlpflichtkurse sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt. Zudem werden die zuletzt erteilten Noten in den Fächern und Wahlpflichtkursen berücksichtigt, die in der vorletzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden.
Der Abschluss ist erreicht, wenn nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ ist und keine Endnote „ungenügend“ erteilt wurde.

Wozu berechtigt der Erwerb des Abschlusses?

Mit dem Erwerb der Abschlüsse sind auch Versetzungsberechtigungen verbunden:

  • Der Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses berechtigt zum Aufstieg in die Jahrgangsstufe 10, wenn die Leistungen, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Dabei gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit ausreichend benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zu gewährleisten.
    Weitere Zugangsmöglichkeiten in die Jahrgangsstufe 10 (zum Beispiel über das Ganzjahreszeugnis) regelt § 6 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen.
  • Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses berechtigt zum Übergang in die Oberstufe, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Dabei gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, ein mit ausreichend benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zu gewährleisten
    Sofern an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz den Übergang in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums befürworten, wenn in Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen und die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote in allen Fächern von mindestens 3,0 erreicht hat.
    Weitere Zugangsmöglichkeiten in die Oberstufe (zum Beispiel über das Ganzjahreszeugnis) regelt § 7 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen.

Welche spezielle Vorbereitung erhalten die Schülerinnen und Schüler?

Für die Vorbereitung der Schulen stehen Beispielaufgaben und Übungsmaterialien für alle drei zentral geprüften Fächer im Internet bereit (Link siehe unten). Darüber hinaus wird den Lehrkräften wie den Schülerinnen und Schülern im Frühjahr 2023 ein Übungsheft zur Verfügung gestellt.


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