Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre beruflichen Möglichkeiten mit einer Aufstiegsfortbildung verbessern wollen. Nach dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Wenn Sie zum Beispiel an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen – etwa zur Meisterin, zum Techniker, zur Fachwirtin oder zum Erzieher. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Detaillierte Informationen zu den erweiterten Fördermöglichkeiten und Leistungen seit 1. August 2020 (4. Änderungsgesetz zum AFBG) : mehr lesen
Wer ist zuständig?
Das AFBG ist ein Bundesgesetz, zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
In Schleswig-Holstein ist die IB.SH zuständig, dort können Sie sich beraten lassen und erhalten alle weiterführenden Informationen und Antragsunterlagen. Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie bitte an die IB.SH.
Termine nur nach Vereinbarung:
Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 - 17 Uhr
Weiterführende Informationen
Webseite des Bundes zum "Aufstiegs-BAföG"
Flyer: Aufstiegs-BAföG (PDF, 923KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)