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Thema : Wasserwirtschaft

Förderprogramm: Naturnahe Gewässerentwicklung

Letzte Aktualisierung: 14.04.2026

Ziel der Förderung:

Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer durch Maßnahmen der naturnahen Gewässerent­wicklung, z.B. durch die Schaffung von Gewässe­rentwicklungsräumen, Verbesserung/Wiederherstellung der biologischen Durchgängig­keit, Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, Verbesserung des Wasser­rückhalts in der Landschaft und Maßnahmen zur Wiedervernässung von Nie­dermooren.

Was wird gefördert:

Gefördert werden Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung nach Ziffer 3.1.1 und 3.1.3 der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schles­wig-Holstein auf Wasserkörperebene (Fließgewässer mit ei­nem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² und Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha), die Teil der Maßnah­menprogramme im geltenden Bewirtschaftungszeitraum zur Umsetzung der Wasserrah­menrichtlinie geworden sind oder mit denen in gleicher Weise die Ziele der Wasserrah­menrichtlinie (WRRL) er­reicht werden können, wenn sie von der WRRL-Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet be­fürwortet wurden und das Ministerium für Energiewende, Klima­schutz Natur und Umwelt (MEKUN) der Förderung zugestimmt hat.

Weitere Hinweise zur Förderung:

Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren können der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23) entnommen, im MEKUN angefragt oder hier eingesehen werden.

 

Ergänzende Informationen zum Download:

Antragsformulare:

Zuwendungsantrag für Förderung von Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung

Zuwendungsantrag für die Förderung des Projektmanagements

 

Anlagen des Zuwendungsbescheides für die Förderung der naturnahen Gewässe­rentwicklung:

Empfangsbekenntnis mit Erklärung über den Rechtsbehelfsverzicht

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu § 44 LHO

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) zu § 44 LHO

Vordruck für den Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung

Vordruck für den Verwendungsnachweis mit zahlenmäßigem Nachweis

Informationsblatt zur Publizität

Merkblatt zur Vergabe

Mustervergabevermerk

Vergabe Muster-Bewertungsmatrix

Hinweisblatt zur Aktenführung

Unterrichtung der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) – Transparenz

Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung

Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)

 

Anlagen und Bestandteile des Zuwendungsbescheides für Förderung des Projekt­managements:

Anlagen:

Empfangsbekenntnis mit Erklärung über den Rechtsbehelfsverzicht

Muster Zeit- und Aufgabenplan

Bestandteile:

Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)

Erläuterungen zur Finanzierung des Projektmanagements vom 17.01.2024

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu § 44 LHO

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) zu § 44 LHO

 

Auskunft erteilen:

Sarah-Katrin Kansy (V 4010)
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes
Schleswig-Holstein (MEKUN)

Telefon: 0431/988-7257
Fax: 0431/988-615-7257
E-Mail:

 

Torsten Boysen (V 445) – Fachverantwortlicher
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes
Schleswig-Holstein (MEKUN)

Telefon: 0431/988-7156
Fax: 0431/988-615-7156
E-Mail:

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