In Artikel 4 Abs. 1 EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Umweltziele (u.a. das Verschlechterungsverbot und das Zielerreichungsgebot) formuliert, die Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung stellen, die auch ins Wasserhaushaltsgesetz (§§ 27, 44 und 47 WHG) entsprechend integriert sind. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung im Jahre 2015 wurde klargestellt, dass die Umweltziele der EG-WRRL wasserrechtlich verbindliche Vorgaben für die Zulässigkeit von Vorhaben darstellen. Dies bedeutet, dass im Rahmen wasserrechtlicher Entscheidungen auch zu bewerten ist, ob ein Vorhaben den Umweltzielen der EG-WRRL entgegensteht. Dieser Sachverhalt wird seither regelmäßig in gesonderten Gutachten – i.d.R. bezeichnet als "Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie"– erörtert.
Das MEKUN hat zusammen mit dem LfU in einer Arbeitsgruppe einen Leitfaden für den Umgang mit dem Verschlechterungsverbot nach WRRL in Schleswig-Holstein erstellt. Der Leitfaden zeigt Möglichkeiten auf, den Fachbeitrag WRRL zu erstellen, gibt dabei aber keine zwingende und allgemeingültige Methodik vor.
In dem Leitfaden werden grundsätzliche Fragestellungen zum Fachbeitrag für jegliche Vorhaben, die Auswirkungen auf ein Gewässer haben können, beantwortet. Neben Fließgewässern, Seen und Übergangsgewässern, werden auch Hinweise zum Grundwasser und zu den Küstengewässern gegeben.
Dieser Leitfaden soll einerseits den unteren Wasserbehörden in Schleswig-Holstein als Hilfestellung bei der Beurteilung von Fachbeiträgen in Genehmigungsverfahren dienen. Andererseits können sich auch die Vorhabenträger und Planer direkt an den Empfehlungen orientieren.
Das Dokument wird nach Bedarf aktualisiert, falls einzelne rechtliche und umweltfachlichen Fragestellungen noch weiterer Entwicklung durch Rechtsprechung, Forschung und Praxis erfordern.
Die letzte Aktualisierung erfolgte Stand September 2024.
Leitfaden für den Umgang mit dem Verschlechterungsverbot nach WRRL in Schleswig-Holstein (PDF, 7MB, Datei ist barrierefrei)
Anhang C4 Potenzielle abiotische Auswirkungen der Wirkfaktoren – Vorprüfung (Tabelle C6 bis C9) (xls, 41KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang C5 Potenzielle biotische Auswirkungen – Detailprüfung (Tabelle C10 bis C13) (xls, 38KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang C6 Sensitivität BQK bezüglich abiotischer Wirkungen – Detailprüfung (Tabelle C14 bis C17) (xls, 68KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Als Hintergrunddokument zu diesem Leitfaden dienen die Fachtechnischen Hinweise für die Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots vom Ständigen Ausschuss der LAWA Oberirdische Gewässer und Küstengewässer (LAWA-AO) (Beschlossen auf der 160. LAWA-Vollversammlung am 17./18. September 2020 in Würzburg)
Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots (LAWA-AO, 2020) (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 1 Steckbriefe der Prognose-Fallgruppen zum Verschlechterungsverbot (PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 2 Wirkfaktoren für Flüsse, Seen und Übergangsgewässer – Kurzbeschreibung (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 3 Parametrisierung abiotischer Wirkungen (PDF, 1.023KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 4 Potenzielle abiotische Wirkungen der Wirkfaktoren auf die unterstützenden Qualitätskomponenten (PDF, 638KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 5 Potenzielle abiotische Wirkungen auf die Ergebnisse der biologischen Bewertungsverfahren (qualitativ) (PDF, 758KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang 6 Sensitivität der biologischen Qualitätskomponenten in Bezug auf abiotische Wirkungen für Flüsse, Seen und Übergangsgewässer (PDF, 893KB, Datei ist nicht barrierefrei)