1. Bearbeitungsgebietsverband Wehrau/Haaler Au
Verbandsvorsteher:
Dirk Markus Vierth
2. Geschäftsstelle
Detlef Göttsche
Kanalredder 20
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331-89240
E-mail:
goettsche@foni.net
3. Karte des Bearbeitungsgebietes
Bearbeitungsgebiet Nr. 11 (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)
4. Kurzbeschreibung
Das Bearbeitungsgebiet Wehrau-Haaler Au (BGV 11) liegt überwiegend im Kreis Rendsburg-Eckernförde und gehört zum Teileinzugsgebiet des Nord-Ostsee-Kanals (TEZG NOK), welches ein Teil des Einzugsgebietes Elbe ist.
D.h. alle berichtspflichtigen Gewässer des BGV 11 entwässern über den NOK in die Elbe.
Insgesamt sind die Gewässer des BGV Wehrau/Haaler Au in 19 Wasserkörper aufgeteilt.
Naturräumlich gehört der überwiegende Teil des BGV zur Geest, die sich noch in Hohe Geest und Vorgeest unterscheidet.
Dementsprechend ist in den Räumen der Hohen Geest überwiegend der kiesgeprägte Bach (Typ 16) anzutreffen, in den sogenannten Räumen des Vorgeestbereiches mit den Sandern der weichseleiszeitlichen Gletscher der sandgeprägte Tieflandbach (Typ 14).
Im Einzugsgebiet befinden sich 3 größere Gewässersysteme, das Haaleraugebiet und die Bereiche Jevenau/Bokeler Au und Wehrau/Mühlenau, die auch zum Vorranggewässernetz gehören.
5. Arbeitsgruppe des Bearbeitungsgebietes
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin verschiedener Verbände und Behörden zusammen.
Hinzu kommt ein Betreuer aus dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein (LKN-SH) und ein Geschäftsführer der Arbeitsgruppe, die beide nicht stimmberechtigt sind.
Die Arbeitsgruppe tagt je nach Erfordernis und wird über die laufenden Umsetzungsschritte des Umwelt-und Landwirtschaftsministeriums sowie der Wasser- und Bodenverbände informiert.
Sie unterstützt maßgeblich den Ausweisungsprozess sowie das Berichtswesen für die berichtspflichtigen Gewässer im Verbandsgebiet, berät vorrangig Vorschläge der Wasser- und Bodenverbände zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab.
| Markus Vierth | Verbandsvorsteher WBV Wehrau/Haalerau (Vorsitzender der AG) |
| Rüdiger Neukamm | Vertreter der Fischereiverbände |
| Jörn Sievers | Vertreter des Bauernverbandes |
| Dr. Kuno Brehm | Vertreter des Landesnaturschutzverbandes |
| Ralf Kasdepke | Vertreter der Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde |
| Detlef Göttsche | Vertreter der Städte und Gemeinden |
| Sönke Hartnack | LKN Itzehoe |
6. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern im Bearbeitungsgebiet bis 2020 (Beispiele)
- Bau eines Mäandersandfanges in der Jevenau und Erneuerung eines Durchlasses in der Kattbek
- Strukturverbessernde Maßnahmen einschl. Sohlanhebung in der Jevenau
- Naturnahe Gestaltung der Bokeler Au und Sandfangeinrichtung im Oberlauf
- Naturnahe Entwicklung der Gewässer Olendieksau und Mühlenau, 1.BA
- Herstellung der Durchgängigkeit von 22 Absturzbauwerken in der Luhnau / Barlau
- Errichtung eines naturnahen Sandfanges in der Brammer Au
- Wiederherstellung bzw. Optimierung der Durchgängigkeit in der Wehrau durch Umgestaltung von Absturzbauwerken
- Errichtung eines Sandfangs an der B 77 sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur in der Luhnau
- Konzeptstudie über Gehölzentwicklung im Oberlauf der Jevenau
- Zurzeit: Strukturverbesserungen im Haaler Au System (Haaler Au, Papenau, Fuhlenau, Wapelfelder Au)