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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Bearbeitungsgebiet Gotteskoog (02)

Letzte Aktualisierung: 05.05.2021

1. Bearbeitungsgebietsverband

Gewässer- und Landschaftsverband "Gotteskoog"

Verbandsvorsteher: Karl Theodor Thomsen

2. Geschäftsstelle

Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel
Heie-Juuler-Wäi 1
25920 Risum-Lindholm

Tel.: 04661/6003-10
Fax: 04661/6003-15
Mail:

3. Karte des Bearbeitungsgebietes

Bearbeitungsgebiet Nr. 2  (PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)

4. Kurzbeschreibung

Das Bearbeitungsgebiet "Gotteskoog" grenzt im nördlichen Bereich an Dänemark und reicht in südlicher Ausdehnung bis an die Stadt Niebüll.

Der westliche Teil dieses Gebietes ist vorwiegend flaches Marschland mit dem Gotteskoogsee in dessen geografischen Mitte. Der größte Teil dieses Gebietes liegt auf Meeresspiegelhöhe – zum Teil auch darunter. Nur Schöpfwerke und eine ausgeklügelte Entwässerungstechnik machen die Böden landwirtschaftlich nutzbar und das Gebiet bewohnbar.

Das Wasser dieses Bereiches (z.B. der Hauptgewässer Schmale, Freesmarker Schmale, Schneedeich-Sielzug, Gräslandzug und der südliche Rollwagenzug) wird über das Schöpfwerk Verlath in den Ruttebüller See bzw. in die Wiedau gepumpt, welche schließlich auf dänischer Seite in die Nordsee mündet.

Der östliche Teil des Bearbeitungsgebietes gehört zur Geest. Die Grenze zwischen beiden Landschaftsteilen bildet der Dreiharder Gotteskoogstrom. Ein großer Teil des auf der Geest anfallenden Wassers wird von diesem Geestrandgraben aufgenommen, welcher auf dänischer Seite in die Wiedau mündet. Der andere Teil des Geestwassers fließt über die Süderau bzw. Alte Au ebenfalls nach Dänemark.

Das Bearbeitungsgebiet besteht aus 16 Mitgliedsverbänden, wobei der Rickelsbüller Koog ein reines Naturschutzgebiet ist und keine Verbandszugehörigkeit besitzt.

Die Gesamtfläche beträgt ca. 27.000 ha, die Fließgewässerlänge summiert sich auf ca. 620 km. Die Marsch- und Geestgewässer sind zum größten Teil künstlich angelegt oder ausgebaut.

5. Bearbeitungsgebiets-Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin verschiedener Verbände und Behörden:

FunktionNameInstitution
VorsitzenderKarl Theodor ThomsenSV Wiedingharder Gotteskoog
VetretungKarsten-Peter PetersenWBV Alte Au
GeschäftsführungThies HornDHSV Südwesthörn-Bongsiel
GemeindevertreterJoachim PuschmannGemeinde Bramstedtlund
GemeindevertreterAndreas HeinsenGemeinde Humptrup
BauernverbandsvertreterChristian Magnus PetersenBauernverband Schl.-H. e.V
BauernverbandsvertreterPeter O. PetersenBauernverband Schl.-H. e.V
ehrenamtlicher NaturschutzverbandsvertreterBent NissenNaturschutzverband
LandesnaturschutzverbandsvertreterCarl-Heinz ChristiansenNaturschutzverband
LandesnaturschutzverbandsvertreterJürgen LorenzenLandesnaturschutzverband
FischereiverbandsvertreterDr. Adolf KellermannFischereiverband
FischereiverbandsvertreterGünter UllmannFischereiverband
WasserversorgerHeiko ThedeWBV Drei Harden
Vertretung WasserversorgerAxel RedlefsenWasserversorger
Untere WasserbehördeOliver BlötzKreis Nordfriesland - FD Wasserwirtschaft
Untere WasserbehördeAlexander GasselKreis Schleswig-Flensburg - Umweltamt
BeratungKai-Uwe MetznerLKN SH, Husum. FB Wasserwirtschaft

In mehreren, über das Jahr verteilten Arbeitsgruppensitzungen werden Unterlagen mit Belastungs- und Gewässerbeschaffenheitsdaten durch Vertreter des Umweltministeriums den Arbeitsgruppen vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, mit Ihrem Fachwissen und Ihren Ortskenntnissen Fehler richtig zu stellen oder fehlende Daten zu ergänzen. Ergebnisse werden von der Geschäftsstelle zusammengefasst, vorgestellt und einvernehmlich abgestimmt.

Diese in Berichtsform zusammengefasste Analyse der Belastungen und Auswirkungen für die Flussgebietseinheit Eider und die daraus abgeleitete Einschätzung der Zielerreichung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer gibt einen ersten Überblick, ob und inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann.

Die Arbeitsgruppe berät Vorschläge zur Regeneration bzw. Renaturierung der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab. Bei einem einstimmigen Votum erfolgt die weitere Planung in Form von Grob- und Feinkonzepten.

6. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern im Bearbeitungsgebiet 2015 - 2020

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