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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Planungsräume in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Die Umsetzung der WRRL geschieht in Flussgebietseinheiten (FGE).

Aufgrund der geographischen Situation in Schleswig-Holstein ist die Bildung von drei Flussgebietseinheiten erforderlich: Elbe, Eider und Schlei-Trave.

Die Flussgebietseinheiten sind zu groß, um die erforderliche Beteiligung der Betroffenen vor Ort sicherzustellen, so dass innerhalb jeder Flussgebietseinheit eine weitere Bearbeitungsebene eingerichtet wurde. Innerhalb der drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein wurden darum Arbeitsgruppen in 34 Bearbeitungsgebieten gebildet, um die unterschiedlichen Erwartungen und Interessen, die etwa in dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes und zum Beispiel der Landwirtschaft an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt werden, in Einklang zu bringen.

Flussgebietseinheiten

Aufgrund der geographischen Situation in Schleswig-Holstein ist die Bildung von drei Flussgebietseinheiten erforderlich: Der mittlere und südliche Landesteil bis in den Bereich des Nord-Ostsee-Kanals gehört zu der internationalen bis nach Tschechien reichenden Flussgebietseinheit Elbe, der nordwestliche Landesteil der Flüsse, die in die Nordsee entwässern, wird der Flussgebietseinheit Eider und der östliche Landesteil, in dem die Flüsse in die Ostsee münden, der Flussgebietseinheit Schlei-Trave zugeordnet.

Die Wassereinzugsgebiete der FGE Eider und Schlei/Trave liegen überwiegend in Schleswig-Holstein. Kleinere Flächenanteile liegen im südlichen Dänemark und in Mecklenburg-Vorpommern (Schlei-Trave).

Das Einzugsgebiet der Elbe beinhaltet Teile der Tschechischen Republik, Österreichs, Polens und zehn deutscher Bundesländer. Um eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Vorgehensweise bei der Umsetzung der WRRL zu erreichen, wurde das große Einzugsgebiet der Elbe in fünf deutsche und drei tschechische Koordinierungsräume unterteilt. Schleswig-Holstein mit der Freien und Hansestadt Hamburg und Niedersachsen zum Koordinierungsraum Tideelbe.

Eine detaillierte geographische und wasserwirtschaftliche Beschreibung der Flussgebietseinheiten findet sich in den Berichten an die EU-Kommission.

Bearbeitungsgebiete

Gebietsaufteilung für die Wasserrahmenrichtlinie

Gebietsaufteilung für die Wasserrahmenrichtlinie
Gebietsaufteilung für die Wasserrahmenrichtlinie

Die Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt in drei Flussgebietseinheiten. Sie wurden in insgesamt 34 naturräumlich gegliederte Bearbeitungsgebiete unterteilt. Hier auf der lokalen Ebene erfolgt in der Regel die Vorbereitung, die Entscheidung und die Umsetzung von Maßnahmen an den Gewässern, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Dazu arbeiten unter der Federführung der Wasser- und Bodenverbände die Selbstverwaltungskörperschaften der Städte und Gemeinden, Behörden sowie die Interessenverbände und Organisationen des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Wirtschaft, der Fischerei und der Landwirtschaft in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen. Damit ist in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß an öffentlicher Beteiligung bei der Umsetzung der WRRL gewährleistet.

Den rund 500 Wasser- und Bodenverbänden in Schleswig-Holstein fällt somit eine zentrale Rolle zu. Sie haben sich zu 33 Bearbeitungsgebietsverbänden zusammen geschlossen, die in den jeweiligen Arbeitsgruppen die Federführung wahrnehmen. Die Wasser- und Bodenverbände sind als wasserwirtschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften für die Unterhaltung der Gewässer zuständig und repräsentieren die Eigentümer der Flächen an den Gewässern. Durch die Bildung der Bearbeitungsgebietsverbände und ihrer Arbeitsgruppen ist eine Mitwirkung bei der Umsetzung der WRRL auf dieser Ebene ermöglicht und die Verantwortlichkeit bei der Übernahme von Aufgaben klar geregelt worden.

Nähere Informationen über die einzelnen Bearbeitungsgebietsverbände entnehmen Sie bitte den "Steckbriefen" der jeweiligen Arbeitsgruppen.

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