Naturnahe Gestaltung der Stör zwischen Arpsdorf und Bünzaumündung
Die Stör wurde ursprünglich naturfern im Trapezprofil ausgebaut und begradigt. Bereits in den Jahren 2009/2010 konnten im Projektgebiet zwei große, naturnah gestaltete Sandfänge, mehrere Verschwenkungen und kleinräumige Initialmaßnahmen errichtet werden. Weitere Maßnahmen wurden in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt.
Letzte Aktualisierung: 05.05.2021
Flusseinzugsgebiet
Elbe
Bearbeitungsgebiet
Oberlauf Stör (13)
Gewässer (Wasserkörper)
Stör unterhalb Neumünster zwischen Arpsdorf und Bünzau (ost_05_f)
Gewässertyp
Sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss (Typ 15)
Einstufung des Wasserkörpers
natürlich
Umsetzungszeitraum
2020 und 2021
Kosten
ca. 150.000 € Planung
ca. 812.000 € Bau
Träger der Maßnahme
Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör
Beschreibung des Gewässers und der Ausgangssituation
Die Stör wurde ursprünglich naturfern im Trapezprofil ausgebaut und begradigt, dieser Umstand verursacht einen erhöhten Sandtrieb sowie eine eintönige Gewässer-, Ufer- und Sohlstruktur. Eine Beschattung durch Ufergehölze fehlt weitestgehend, die Unterwasservegetation ist wenig ausgeprägt. Bereits in den Jahren 2009/2010 konnten im Projektgebiet zwei große, naturnah gestaltete Sandfänge, mehrere Verschwenkungen und kleinräumige Initialmaßnahmen errichtet werden. Diese weisen bereits Erfolge in Bezug auf die Verbesserung der Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos auf. Da inzwischen weitere Flächen an der Stör für die hier beschriebene Maßnahme zur Verfügung stehen, soll der bisherige Zustand der Stör weiter verbessert werden, um den guten ökologischen Zustand des Wasserkörpers zu erreichen.
Auf den für die Gewässerentwicklung zur Verfügung stehenden Flächen, die von den Gemeinden Arpsdorf und Ehndorf, der Stiftung Naturschutz und der Schrobach-Stiftung sowie vom Bearbeitungsgebietsverband bereitgestellt werden, wurden acht Gewässerverschwenkungen unterschiedlicher Größe umgesetzt. In die Gewässerverschwenkungen wurden Furt-Kolk-Sequenzen, Kiesstrecken sowie der Einbau von Störsteinen, Totholz und Laubholzfaschinen integriert. Zudem wurden in dem Gewässerabschnitt zwischen Arpsdorf und der Bünzau die Einmündungsbereiche der hier der Stör zufließenden vier Nebengewässer, umgestaltet. Diese Maßnahmen fördern die ökologische Funktion der zuführenden Gewässer als zusätzliche Habitate und Rückzugsräume für die Lebensgemeinschaften der Stör. Infolge der Maßnahmenumsetzung verlängert sich der Gewässerlauf um 550 m, es wurden insgesamt 1375 m Gewässer umgestaltet. Weiterhin erfolgte eine Auengestaltung mittels Bepflanzung sowie eine Gestaltung von typischen Auenstrukturen bzw. Sekundärauen neben den geplanten Gewässerverschwenkungen (Rehnen und Flutmulden).
Bedingung für die Umsetzung der Maßnahmen war, dass es zu keiner Wasserstandsanhebung im Einmündungsbereich der Arpsdorfer Au kommen dürfe. Die Arpsdorfer Au mündet unterhalb der Ortslage Arpsdorf in die Stör. Folglich wurden alle neuen Gewässerverschwenkungen so gestaltet, dass es im Zulaufbereich der Arpsdorfer Au zu keinen Wasserstandserhöhungen gegenüber der Situation von vor der ersten Maßnahmenumsetzung im Jahr 2009 kommt. Somit wird die entsprechende Entwässerungssituation für die Ortslage Arpsdorf gewährleistet. Zur hydrologischen Begleitung wurden vor Maßnahmenumsetzung zwei zusätzliche Schreibpegel an der Stör errichtet.
Darüber hinaus konnte für den anfallenden Boden und die notwendigen Bodenbewegungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass hierdurch Milzbranderreger freigesetzt werden bzw. dass dieser Boden mit Chrom oder Arsen belastet ist. Maßgebliche Randbedingung für die Planung und Umsetzung war folglich, dass der gesamte Boden im Talraum verbleiben muss und hier wieder verbaut wird. Somit stand schon zu Beginn der ersten Planungsgespräche das Ziel fest, dass kein Kubikmeter Boden aus dem Talraum abgefahren werden sollte. Mit dem Aushubboden wurden die Altarme der Stör bei den neu entstehenden Gewässerverschwenkungen verfüllt. Zusätzlich wurde ein großräumiger flächiger Bodenauftrag in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde vereinbart und ermöglicht. Die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme wurde im Herbst bzw. Winter 2020/2021 durchgeführt.
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