Chargen-Nr./ MHD:
keine Kennzeichnung oder Relevanz
Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:
Imbiss Korfu, Feldschmiedekamp 28, 25524 Itzehoe; Inhaberin: Frau Palwascha Mahnaz Heydari
Verstoß:
Bei der anlassbezogenen amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrolle am Montag, den 12. Januar 2026 wurden in der Betriebsstätte des Lebensmittelunternehmens „Imbiss Korfu“ in 25524 Itzehoe, Feldschmiedekamp 28, Tatsachen festgestellt, die den Verdacht begründen, dass dort gegen Anforderungen des öffentlichen Lebensmittelrechts verstoßen wurde.
Küche
Der Raum war einschließlich des Inventars verunreinigt. Das Innere und Äußere der Kühlmöbel, beide Saladetten und die Fritteuse waren hochgradig verunreinigt. Geräte und Behälter, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wurden verwendet, obwohl sie schadhaft oder verschmutzt waren. Unter anderem wurde ein Gastronorm-Edelstahlbehälter, der innen weiße Schimmelflecken aufwies, mit rohem Eisbergsalat befüllt. Infolge der Verunreinigungen des Inventars waren Lebensmittel bei ihrer offenen Behandlung in der Küche der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Einträge von Schmutzpartikeln oder Schimmelsporen kontaminiert oder anderweitig nachteilig beeinflusst zu werden.
In einer Gefriertruhe wurde Hackfleisch, das in dem Betrieb in farblos-transparenten Kunststoffbeuteln abgepackt worden war, tiefgekühlt gelagert. Die Verpackungseinheiten waren nicht beschriftet, und auch anderweitig war nicht dokumentiert, wann das Hackfleisch in die Tiefkühlung gegeben wurde. Ob das Lebensmittel noch vor oder erst nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums eingefroren wurde, konnte nicht rekonstruiert werden.
In derselben Gefriertruhe wurden geschnittene Speisepilze tiefgekühlt in einem offenen Kunststoffbehälter zur gewerbsmäßigen Verwendung vorgehalten. Bei der offenen Lagerung waren die Lebensmittel der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Austrocknung/Gefrierbrand sowie durch den Kontakt mit den Händen oder der Außenhaut von Verpackungen anderer Lebensmittel nachteilig beeinflusst zu werden.
In einem Gefrierschrank wurden diverse Lebensmittel in offenen oder nicht fest verschlossenen Verpackungen gelagert. Dabei waren die Lebensmittel der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Austrocknung/Gefrierbrand nachteilig beeinflusst zu werden.
Im Kühlschrank wurden Maiskörner in einer angebrochenen Konservendose gelagert. In der nur noch zum Teil gefüllten Dose waren oberhalb der Maiskörner an der inneren Wandung aus Weißblech braune Anhaftungen von angetrockneten Resten aus dem Doseninhalt vorhanden. Die verbliebenen Maiskörner waren in der geöffneten Dose der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Einträge aus den angetrockneten Lebensmittelresten nachteilig beeinflusst zu werden.
In demselben Kühlschrank wurden in einem gemeinsamen Behälter drei rohe Zitronen und eine angeschnittene rohe Zitrone sowie ein Ingwerabschnitt gelagert. Das freiliegende Fruchtfleisch der angeschnittenen Zitrone war stark mit Schimmel befallen. Infolgedessen waren die drei Zitronen und der Ingwerabschnitt in dem gemeinsamen Behälter der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Eintrag von Schimmelsporen nachteilig beeinflusst zu werden und vorzeitig zu verderben.
Kühlraum
Eine angebrochene Weißblechdose mit schwarzen Oliven und eine angebrochene Weißblechdose mit Schafkäse in Lake waren unterhalb einer raumlufttechnischen Installation abgestellt. Die beiden Dosen waren nicht verschlossen. Die Dose mit den Oliven war an der Oberseite und dabei auch im gesamten Verlauf der Öffnung und der zugehörige Deckel aus Weißblech war an der Unterseite stark angerostet. Deshalb waren die Oliven der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Einträge von Rostpartikeln kontaminiert zu werden. Zudem waren die Lebensmittel in beiden Dosen der vermeidbaren Gefahr ausgesetzt, durch Einträge von Staub aus der raumlufttechnischen Installation oder anderweitig über die Raumluft nachteilig beeinflusst zu werden.
Ein Stück Schweinelachs und eine Verpackungseinheit von rohem Hackfleisch, die in dem Betrieb in je einem transparenten Kunststoffbeutel verpackt und tiefgekühlt gelagert worden waren, lagen in der Verpackung zum Auftauen in dem Kühlraum. Der Kunststoffbeutel mit dem Schweinelachs war dabei in eine Schale gelegt worden. Auf dem Grund der Schale hatte sich braune Tauflüssigkeit angesammelt. Der Schweinelachs war durch den nicht nur kurzzeitigen Kontakt mit der Tauflüssigkeit und das Hackfleisch war durch den möglichen Kontakt mit Tauflüssigkeit in dem Kunststoffbeutel der vermeidbaren Gefahr einer mikrobiellen und stofflichen Verschlechterung ausgesetzt. Da weder auf den Verpackungen gekennzeichnet noch anderweitig in dem Betrieb dokumentiert war, wann die Lebensmittel in die Tiefkühlung gegeben worden waren, konnte am 12. Januar 2026 nicht rekonstruiert werden, ob der Schweinelachs und das Hackfleisch vor dem Ablauf des Verbrauchsdatums in die Tiefkühlung gegeben worden waren oder nicht. Ein effektives betriebliches Verfahren zur Dokumentation, dass leicht verderbliche Lebensmittel tierischen Ursprungs nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr gewerbsmäßig in den Verkehr gelangen, wurde insoweit nicht angewendet.
Personal-WC
Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage:
Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 1, Kapitel IX Nummern 3 und 7 sowie Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und d der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB; § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 LMHV--Lebensmittelhygiene-Verordnung
Maßnahmen/ Bemerkung:
Alle Lebensmittel, die in dem vorstehenden Bericht genannt sind, wurden im Verlauf der amtlichen Kontrolle am 12. Januar 2026 unternehmensseitig der unschädlichen Beseitigung zugeführt. Bei einer amtlichen Nachkontrolle am 14. Januar 2026 wurden keine Lebensmittel mehr aufgefunden, die wegen fehlender Kennzeichnung oder Dokumentation oder aus anderen Gründen zu beanstanden waren. Das Personal-WC war gereinigt. Die Saladetten in der Küche und der Kühlraum waren nicht frei von Verunreinigungen.