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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung:Eine nicht unerhebliche Anzahl tiefkühlpflichtiger und nicht kühl- bzw. tiefkühlpflichtiger Lebensmittel (auch Konserven) wurden mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (teils mehr als 1 Jahr) im aktiven Verkauf in den Marktregalen vorgefunden. Zudem war die Personaltoilette verunreinigt und zugestellt mit betriebsfremden Gegenständen wie Autoteile und Unrat. Folgende Lebensmittel sind (teils mehr als 1 Jahr) abgelaufen vorgefunden worden:- Nüsse jeglicher Art wie z.B. Cashew, Walnüsse, Erdnüsse u.v.m. (lose gehandelt)
- Gewürze/Kräuter (auch tiefgefrorene)
- Tee (in fertigen Brühbeuteln)
- Teigwaren wie Pennenudeln
- Diverse Sorten Schokoriegel (Süßwaren)
- Diverse Sorten Bonbons (Süßwaren)
- Brotaufstrich wie Nutella
- Kartoffelchips jeglicher Art
- eingelegte grüne Oliven im Glas
- eingelegtes Gemüse („Mixed-Pickels“) im Glas
- eingelegte Peperoni im Glas
- getrocknete Zucchinischeiben
- Fertigsuppen im Beutel zum Aufbrühen

Letzte Aktualisierung: 10.12.2025

Chargen-Nr./ MHD:

/

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

TEBA-Supermarkt, Jungfernstieg 6, 24768 Rendsburg

Verstoß:

Bei einer amtlichen Routinekontrolle am 13.11.2025 durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Rendsburg wurden in der Betriebsstätte eine nicht unerhebliche Anzahl an Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (teils über 1 Jahr) vorgefunden. Zudem ist der verantwortlicher Lebensmittelunternehmer wiederholt seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. So war die Situation im Lager des Betriebs chaotisch und unstrukturiert. Außerdem war die Personaltoilette verunreinigt und zugestellt mit betriebsfremden Gegenständen wie Autoteile und Unrat, so dass eine angemessene Personalhygiene nicht möglich war.

Rechtsgrundlage:

§ 11 und § 12 LFGB

§ 130 OWIG

Maßnahmen/ Bemerkung:

Der Betrieb wurde aufgrund der vorgefundenen Mängel und zur Gefahrenabwehr geschlossen. Zudem wurde aufgrund der vorgefundenen Mängel die Risikobewertung angepasst und engmaschigere Kontrollen finden künftig statt. Eine (durch den Lebensmittelunternehmer angefragte) Nachkontrolle am Folgetag führte dazu, dass der Betrieb wieder öffnen konnte, die vorgefundenen Verstöße/Mängel wurden beseitigt.

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