Chargen-Nr./ MHD:
keine Kennzeichnung oder Relevanz
Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:
Elrado Steakhouse, Wedenkamp 24, in 25335 Elmshorn
Verstoß:
- Im Rahmen der Kontrolle am 25.11.2024 wurde festgestellt, dass leichtverderbliche Lebensmittel nicht vor Kontamination und nachteiliger Beeinflussung geschützt wurden:
- Mehrere kleine Schnapsgläser gefüllt mit Cremédessert
- 0,5 Kg Rinderfilet für Carpaccio
- 1,5 Kg Fischstäbchen
- 2 Kg Rinderleber
- Mehrere Pannacotta-Cremespeisen in Portionsschalen
- Mehrere Portionsschalen mit roter Grütze
- 3 Kg Schweineleber in Scheiben
- Roastbeef rosa
2. Zudem war auf tiefgefrorenen Lebensmitteln Frostbrand zu erkennen:
- 2,5 Kg Rotbarschfilet
- 2,5 Kg Burger Patties
- 100 Kg Fleischabschnitte zur weiteren Verarbeitung zu Hackfleisch
Rechtsgrundlage:
- § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV § 3 S. 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
2. § 59 Abs. 1 Nr. 1a Buchst. a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Maßnahmen/ Bemerkung:
Für die Burger Patties, die Rotbarschfilets, die Fischstäbchen und das Rinderfilet für Carpaccio wurde das Inverkehrbringen untersagt. Die anderen Lebensmittel konnten nach Abwägung des Gefährdungspotenzials im Verhältnis zu der Angemessenheit weiter in den Verkehr gebracht werden. Durch Nachkontrollen wurden die Anordnungen zum Umgang mit den Lebensmitteln sichergestellt.