Das Referat Veterinärwesen ist für folgende Aufgaben verantwortlich:
Tierseuchenbekämpfung
Das Land Schleswig-Holstein stimmt, vertreten durch das Referat V 26, die Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ab. Diese werden überwiegend von den Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Die Gebietskörperschaften unterliegen dabei der Fachaufsicht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.
- Maßnahmen gegen allgemeine Seuchengefahren:
Überwachung von Tierhaltungen, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Überwachung von Tierhygiene im Handel, auf Ausstellungen und Auktionen, Überwachung des Tierverkehrs ( innergemeinschaftliches Verbringen und Export von lebenden Tieren und Produkten), Regelungen des Umgangs mit Impfstoffen und Sera bei Tieren. - Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen gegen besondere Seuchengefahren:
Hierbei handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen (Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest, Tollwut, Milzbrand, Leukose, Brucellose, etc.) und meldepflichtige Tierkrankheiten. - Schutz von Mensch und Tier vor Zoonoseerregern
(Salmonellen, Campylobacter, Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, etc.) - Abwehr von Tierseuchenkrisen
(z.B. Tierseuchen mit hoher Ausbreitungstendenz und Gefahr für Gesundheit und betroffene Wirtschaft)
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Tierärztliches Berufsrecht
- Erteilung der Approbation für Staatsangehörige eines der übrigen EU – Mitgliedstaaten oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer
- Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden abhängigen Beschäftigung
- Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer Schleswig-Holstein
- Grundsatzangelegenheiten des tierärztlichen Berufswesens (Ausbildung, Berufsausübung)