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Thema : Tiergesundheit

Veterinärwesen



Letzte Aktualisierung: 23.10.2023

Das Referat Veterinärwesen ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

Tierseuchenbekämpfung

Das Land Schleswig-Holstein stimmt, vertreten durch das Referat V 26, die Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ab. Diese werden überwiegend von den Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Die Gebietskörperschaften unterliegen dabei der Fachaufsicht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.

  • Maßnahmen gegen allgemeine Seuchengefahren:
    Überwachung von Tierhaltungen, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Überwachung von Tierhygiene im Handel, auf Ausstellungen und Auktionen, Überwachung des Tierverkehrs ( innergemeinschaftliches Verbringen und Export von lebenden Tieren und Produkten), Regelungen des Umgangs mit Impfstoffen und Sera bei Tieren.
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen gegen besondere Seuchengefahren:
    Hierbei handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen (Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest, Tollwut, Milzbrand, Leukose, Brucellose, etc.) und meldepflichtige Tierkrankheiten.
  • Schutz von Mensch und Tier vor Zoonoseerregern
    (Salmonellen, Campylobacter, Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, etc.)
  • Abwehr von Tierseuchenkrisen
    (z.B. Tierseuchen mit hoher Ausbreitungstendenz und Gefahr für Gesundheit und betroffene Wirtschaft)

Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Tierärztliches Berufsrecht

  • Erteilung der Approbation für Staatsangehörige eines der übrigen EU – Mitgliedstaaten oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer
  • Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden abhängigen Beschäftigung
  • Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer Schleswig-Holstein
  • Grundsatzangelegenheiten des tierärztlichen Berufswesens (Ausbildung, Berufsausübung)

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