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Thema : Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit

Letzte Aktualisierung: 30.03.2026

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, vorwiegend akut verlaufende Krankheit, welche durch Gnitzen (blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides) übertragen wird. Empfänglich für eine Infektion mit diesem Virus sind insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas und Wildwiederkäuer. Der Erreger der Blauzungenkrankheit, das Bluetongue Virus (BTV), ist für den Menschen nicht gefährlich. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche und im EU-Tiergesundheitsrecht als Seuche der Kategorie D+E gelistet. Das bedeutet, dass sie innerhalb der EU überwacht werden muss und Maßnahmen getroffen werden, um ihre Ausbreitung beim Handel zu verhindern. Es sind derzeit 24 klassische Serotypen (BTV 1-24) bekannt.

Aktuelles

Die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat in einer Stellungnahme vom 03. März 2025 die dringende Empfehlung wiederholt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen. Am 11.11.2025 wurde in einer Kurzmitteilung auch die Impfung gegen BTV-8 in den von BTV-8 betroffenen Gebieten empfohlen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 11. August 2026 eine Risikoeinschätzung zur Verbreitung der Blauzungenkrankheit von Serotyp-8 und am 15. Mai 2025 eine qualitative Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit herausgegeben.

Wichtiger Hinweis

Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit stellt einen effektiven Schutz gegen schwere klinische Symptome der Blauzungenkrankheit, die insbesondere häufig bei Schafen auftreten, dar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (v.a. Schafe, Rinder, Ziegen sowie Neuweltkameliden), sind aufgefordert, ihre Tiere zu beobachten und bei möglichen Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten, ihre betreuende Tierarztpraxis sowie das für sie zuständige Veterinäramt zu kontaktieren, damit unverzüglich die notwendigen Laboruntersuchungen eingeleitet werden können.

Ausbreitung der Blauzungenkrankheit

Ein weißes Schaf. Diese Tiere sind besonders empfänglich für die Blauzungenkrankheit.
Besonders empfänglich für eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit: Schafe.

Das ursprünglich aus Afrika stammende Virus ist mittlerweile weltweit verbreitet. In Europa kommt es seit 2006 immer wieder in unterschiedlichen Ländern durch verschiedene Serotypen zu Seuchengeschehen. Diese Serotypen können dabei eine voneinander abweichende Virulenz aufweisen und damit unterschiedlich starke Symptome bei den betroffenen Tierarten auslösen. In Deutschland kam es zwischen 2006 und 2009 sowie zwischen 2018 und 2021 zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit des Serotyp 8 (BTV-8). Seit Herbst 2023 ist Deutschland von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) betroffen.

In Schleswig-Holstein wurde BTV-3 erstmals am 8. August 2024 bestätigt. Schleswig-Holstein gilt damit als von BTV-3 betroffenes Gebiet. Eine Verbringung von Tieren und Zuchtmaterial (Samen, Eizellen, Embryonen) in andere EU-Mitgliedstaaten unterliegt daher speziellen Verbringungsbeschränkungen (siehe „Anforderungen an das Verbringen“)

Seit Oktober 2025 gibt es in Deutschland wieder Nachweise von BTV-8. Schleswig-Holstein ist aktuell frei von BTV-8.

Eine Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit erfolgt in erster Linie durch Gnitzen. Durch die infektösen Stiche virustragender Gnitzen können sich empfängliche Tiere mit der Erkrankung anstecken. Durch die Ausbreitung lebender, infizierter Gnitzen über den Wind (Windverdriftung) kann eine Verschleppung der Erkrankung aber auch über weitere Entfernungen erfolgen. Infizierte Gnitzen können zudem über Handel und Verkehr verschleppt werden. Auch durch den Handel mit infizierten Tieren oder deren Zuchtmaterial (Samen, Embryonen oder Eizellen) ist eine Weiterverbreitung der Erkrankung möglich.

BTV-3: Europa

Seit Anfang September 2023 hat sich das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) über die Niederlande nach Deutschland und in vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten in Europa ausgebreitet. Es kam insbesondere bei Schafen zu schweren Symptomen und einer deutlich erhöhten Sterblichkeit. Auch bei Rindern wurden eine erhöhte Sterblichkeit sowie Leistungsrückgänge beobachtet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

BTV-3: Deutschland

Eine Ausbreitung des Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland erfolgte ausgehend von den Niederlanden über Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im gesamten Bundesgebiet.

In Schleswig-Holstein wurde der erste Fall am 08.08.2024 bestätigt. Aktuell gilt ganz Deutschland als ein von BTV-3 betroffenes Gebiet.

Weitere Informationen zur finden Sie hier.

BTV-8: Europa

BTV-8 wird in vielen EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen.

Es werden zwei Stämme unterschieden. Ein in Frankreich endemischer Stamm war bereits zwischen 2018 und 2021 in Südwestdeutschland mit eher milden Symptomen nachgewiesen worden.

Seit 2023 zirkuliert darüber hinaus zirkuliert seit 2023 ein „neuer“, genetisch differierender BTV-8-Stamm, der sich ausgehend von Südfrankreich über die Schweiz, Italien und Österreich bis nach Süddeutschland ausgebreitet hat. Dieser Stamm führt zu eher schweren klinischen Symptomen.

BTV-8: Deutschland

Deutschland ist seit Oktober 2025 von BTV-8 betroffen. Bisher wurde BTV-8 in sieben Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) nachgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass derzeit beide in Europa vorkommenden Stämme von BTV-8 in Deutschland zirkulieren.

Am 11.11.2025 wurde in einer Kurzmitteilung der StIKo Vet--Ständige Impfkommission Veterinärmedizin die Impfung gegen BTV-8 in den von BTV-8 betroffenen Gebieten empfohlen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 11. August 2026 eine Risikoeinschätzung zur Verbreitung der Blauzungenkrankheit von Serotyp-8 herausgegeben.

Um den Tierhaltenden in Schleswig-Holstein die freiwillige Impfung gegen BTV-8 rechtlich zu ermöglichen, hat das MLLEV eine entsprechende Allgemeinverfügung (siehe weiter unten) veröffentlicht. Diese ermöglicht ebenfalls die Impfung gegen Serotyp 4 (BTV-4), damit auch entsprechende Kombi-Impstoffe verwendet werden können.

Anforderungen an das Verbringen

Das innergemeinschaftliche Verbringen empfänglicher Tiere, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden aus Schleswig-Holstein ist in Bezug auf die Blauzungenkrankheit eingeschränkt und nur unter Einhaltung verschiedener Tiergesundheitsanforderungen möglich. Auch im nationalen Handel müssen nach Schleswig-Holstein zu verbringende Tiere seuchenspezifische Anforderungen erfüllen, sofern sie aus von BTV-8 betroffenen Gebieten stammen.

Zusätzlich zur Einhaltung dieser Anforderungen müssen die Tiere beim nationalen Verbringen von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in welcher der/die Tierhaltende des Herkunftsbetriebs die Einhaltung der Anforderungen und das Fehlen von Anzeichen, die auf die Blauzungenkrankheit hindeuten, bestätigt. Die Möglichkeit zur Abgabe der Tierhaltererklärung ist in Papierformoder in der Datenbank HI-Tier (siehe Anleitung) möglich.
Für weitere Informationen zum nationalen Verbringen in Bezug auf BTV-8 beachten Sie bitte das unten stehende „Merkblatt Nationale Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV“ und die Informationen unter: https://www.blauzungenkrankheit-deutschland.de/

Eine übersichtliche Darstellung über die ab 01.11.2026 geltenden Anforderungen an Verbringungen von Tieren ist den folgenden Merkblättern zu entnehmen.

Merkblatt Nationale Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV

Merkblatt Innergemeinschaftliche Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV

Die beim Innergemeinschaftlichen Verbringen ggf. zu beachtenden Ausnahmegenehmigungen Deutschlands (siehe Merkblatt "Innergemeinschaftliche Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV") und anderer EU-Mitgliedstaaten sind auf der Website der Europäischen Kommission unter der Rubrik "Movements within the EU" einsehbar: Bluetongue - European Commission.
Die Ausnahmeregelungen können sich dabei auf bestimmte Tierarten beschränken.

Die Anforderungen beim Verbringen werden durch die Verordnung (EU) 2016/429 sowie durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2020/686 (Verbringen von Zuchtmaterial (Sperma, Eizellen, Embryonen)) und (EU) 2020/688 (Verbringen von Tieren) bestimmt. In der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 werden die Tierarten gelistet, für die diese Regelungen anzuwenden sind. Für BTV sind dort die Arten bzw. Artengruppen Antilocapridae (Gabelhornträger), Bovidae (Rinderartige), Camelidae (Neu- und Altweltkamele), Cervidae (Hirsche), Giraffidae (Giraffen), Moschidae (Moschustiere) sowie Tragulidae (Hirschferkel) gelistet.

Bitte wenden Sie sich vorab an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere oder Zuchtmaterial empfänglicher Arten aus oder nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Symptome und Vorbeugung der Blauzungenkrankheit

Symptome

Der Schweregrad der klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit kann unterschiedlich ausfallen, da diese von verschiedenen Faktoren, wie u.a. dem Serotyp, dem Gesundheitszustand des Tieres und der betroffenen Tierart abhängen. Schafe sind im Allgemeinen stärker betroffen als Ziegen.

Rinder können keine oder nur sehr milde Verlaufsformen aufweisen. Folgende klinische Symptome können auftreten: Einbruch der Milchleistung, Entzündungen der Schleimhäute mit Bläschenbildung im Bereich der Augenlider (Bindehautentzündung), Maulhöhle und Genitalien sowie der Zitzenhaut. Des Weiteren kann es zu Schleimhautablösungen im Bereich des Mauls und der Zunge kommen. Im Bereich des Klauenkronsaums kann es zu Entzündungen mit Blasenbildung und Lahmheit kommen. Angeborene Missbildungen bei Kälbern sind möglich.

Bei Schafen sind die klinischen Anzeichen in der Regel schwerwiegender als bei Rindern. Etwa 7 bis 8 Tage nach der Infektion lassen sich die ersten klinischen Symptome beobachten. Zu diesen Symptomen können eine erhöhte Körpertemperatur (Fieber bis 42°C), Fressunlust, Apathie und Absonderung von der Herde gehören. Ein weiteres Anzeichen ist die typische Veränderung der Schleimhäute. Bei dieser Veränderung kommt es zur Schwellung und Läsion der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vorm Maul sowie Ödemen im Kopfbereich und Nasenausfluss. Sowohl die Zunge als auch der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Es kann zu Entzündungen am Kronsaum sowie zu Lahmheit kommen. Fruchtbarkeitsstörungen und Aborte bei trächtigen Tieren können ebenfalls auftreten.

Die Krankheit kann vor allem bei Schafen auch tödlich verlaufen. Genesene Tiere entwickeln eine Immunität gegen den Serotyp des Virus, mit dem sie infiziert waren, jedoch nicht gegen andere Serotypen.

Spezielle Informationen zum Thema Blauzungenkrankheit für Jägerinnen und Jäger finden Sie im entsprechenden Informationsblatt, da auch Wildwiederkäuer für die Erkrankung empfänglich sind.

Vorbeugung

Als effektiver Schutz vor schweren klinischen Symptomen stehen Impfstoffe zur Verfügung. Weitere Informationen zur Impfung finden Sie hier.

Da das Virus durch infizierte Gnitzen übertragen wird, sollte insbesondere bei noch nicht geimpften Tieren versucht werden, die Tiere vor Stichen zu schützen.

Gnitzen sind v.a. in der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Die Aufstallung der Tiere vor Dämmerung und über Nacht kann einem Eintrag des Virus vorbeugen. Die Blutmahlzeit mit Übertragung des Virus erfolgt v.a. an Weidetieren. Als Brutstätten eignen sich hier stehende Wasserflächen (bspw. Pfützen, Regentonnen, Teiche), aber auch feuchter, mit organischen Stoffen (z.B. Laub oder Fallobst) angereicherter Boden bzw. Schlamm oder Mist. Ein Meiden solcher Weiden bzw. solcher Umgebungen kann präventiv gegen Infektionen wirken. Brutstätten sollten daher, wenn möglich, gemieden oder beseitigt werden.

Zum Schutz vor Gnitzen kann ergänzend eine Behandlung der Tiere mit geeigneten Repellentien oder Insektiziden in Betracht kommen. (Hierbei sind die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Eine Anwendung außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete ist nur unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und nach tierärztlicher Entscheidung zulässig.)

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Informationen für Jägerinnen und Jäger

Das Informationsblatt zum Herunterladen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationen der Europäischen Union (EU) zur Blauzungenkrankheit

Aktuelle BTV-Informationen der EU, EU-BTV-Übersichtskarte

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3)

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-4 und 8)

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