Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen worden (§ 35 Abs. 5 Satz 1, § 157 a Abs. 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz).
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie für die Erteilung verbindlicher Auskünfte und die Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist ab dem 01.01.2009 die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zuständig.
Weitere Informationen:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Steuerabteilung