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Thema : Steuern

Steuerberaterprüfung

Letzte Aktualisierung: 12.03.2015

Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen worden (§ 35 Abs. 5 Satz 1, § 157 a Abs. 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz).

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie für die Erteilung verbindlicher Auskünfte und die Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist ab dem 01.01.2009 die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zuständig.

Weitere Informationen:

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Steuerabteilung

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

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