Viele Menschen haben in der Pandemie staatliche Corona-Hilfen beantragt und erhalten. Immer noch unterstützen die steuerberatenden Berufe bei den Anträgen. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Juni 2021 einer einmaligen Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen für das Jahr 2020 zugestimmt.
Drei Monate mehr Zeit
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet die Abgabefrist jetzt am 1.11.2021. Normalerweise endet die Frist am 31.07. eines Jahres für das Vorjahr.
Für Steuerpflichtige, deren Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden, endet die Abgabefrist sogar erst am 31.05.2022.
Auf einen Blick:
- 01.11.2021 für selbst erstellte Steuererklärungen
- 31.05.2022 für Steuererklärungen mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein
Per Elster: einfach und elektronisch
Für die Erstellung der Steuererklärung steht mit Elster eine kostenfreie Onlineplattform der Steuerverwaltung zur Verfügung. Die Steuerverwaltung bietet damit einen sicheren, kontaktlosen und flexiblen Weg, mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.
Hilfreiche Links
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