Sportstätten spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten dient als Ergänzung zur Städtebauförderung und soll die Städten und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur unterstützen.
Der Bund-Länder-Investitionspakt verfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit folgende Ziele:
Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen,
Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Förderfähig sind in erster Linie die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung kann ein Ersatzneubau förderfähig sein. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten in Fördergebieten der Städtebauförderung förderfähig, insbesondere, wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen.
Der Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung. Die zu fördernden Sportstätten müssen daher in Städten oder Gemeinden liegen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind.
Die Mittel sind vorrangig für einen Einsatz innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung vorgesehen. Gefördert werden Einzelprojekte, die als Maßnahme im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für die städtebauliche Gesamtmaßnahme enthalten sind oder sich aus der Zielsetzung dieses Entwicklungskonzeptes ableiten lassen. In besonderen Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen hiervon abgewichen werden.
Der I-Pakt Sport wurde mit dem Programmjahr 2022 letztmalig aufgelegt.
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