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Thema : Sport

Sportveranstaltungen

Mit der Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie unterstützt Schleswig-Holstein die Ausrichtung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events im Land.

Letzte Aktualisierung: 04.10.2022

viele Menschen sitzen auf den Zuschauerrängen in der Sparkassen-Arena in Kiel
Schleswig-Holstein will Großveranstaltungen im Sport stärker fördern.

Schleswig-Holstein möchte, dass mehr Sport-Großveranstaltungen im Land stattfinden, und hat dieses Ziel sowohl in der Sportentwicklungsplanung als auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Dazu verstärkt das Innenministerium die Förderung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events in Schleswig-Holstein und hat erstmals eine eigene Richtlinie veröffentlicht. Bei Großveranstaltungen erhöht das Ministerium die maximale Fördersumme auf 250.000 Euro und erkennt mehr Ausgaben als zuwendungsfähig an. Weitere Sport-Events können bis zu 50.000 Euro Zuschuss erhalten.

Breite Unterstützung

Zusätzlich zu der bisherigen Förderung von Sportveranstaltungen trägt die neue Richtlinie den besonderen Anforderungen bei der Ausrichtung von sportlichen Großveranstaltungen Rechnung. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören beispielsweise Kosten, die Veranstalterinnen und Veranstalter aufgrund internationaler oder nationaler Richtlinien übernehmen müssen, Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen, aber auch Lizenzgebühren oder Ausgaben für Logistik und Sicherheit. Weitere Details finden Sie in der Richtlinie.

Deutschlands Top-Surfer Philip Köster surft auf der Brandung einer Welle an einer Boje vorbei.
Eine Großveranstaltung im echten Norden ist der Weltcup vor Westerland auf Sylt.

Veranstaltungen müssen klimaneutral sein

Zugleich sollen Sportveranstaltungen klimaneutral und nachhaltig im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet werden. Hinweise dazu gibt ein "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen", den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz herausgegeben hat.

Anträge können gestellt werden

Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine und -verbände, Spitzensportverbände sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.

Veranstaltungen und Meisterschaften

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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