Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe oder Sportvereine und -verbände können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von E-Sport-Räumen und für Veranstaltungen. Gefördert werden können zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Computern, Softwareprogramme oder Medienkompetenz-Seminare. Projekte mit kommerziellen Ansätzen sowie Gutachten oder Studien werden nicht gefördert.
Richtlinie und Antrag
Die E-Sport-Förderrichtlinie regelt die Vergabe der Zuwendungsmittel zur Förderung des E-Sports in Schleswig-Holstein. Danach kann insbesondere Folgendes unterstützt werden:
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Aus- und Fortbildungsmaßnahmen über das Seminarangebot des E-Sport-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. (EVSH) zur Erlangung von Medienkompetenz sowie Kompetenzen zum Kinder- und Jugendschutz und der Suchtprävention sowie zur Erlangung einer Übungsleiter C-Lizenz "E-Sport-Trainer – Breitensport";
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Die Einrichtung von E-Sport-Räumen durch die Anschaffung von Hard- und Software zur Herstellung einer technischen Infrastruktur sowie der Anschaffung von Gaming-Stühlen und -Tischen;
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Förderung der Barrierefreiheit (sowohl für körperlich eingeschränkte als auch sehbehinderte und/ oder hörgeschädigte Menschen) und
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Umbaumaßnahmen, sofern diese in Verbindung der Herstellung einer technischen Infrastruktur nötig sind.
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Der EVSH e.V. erhält u.a. Fördermittel für den Betrieb des Landeszentrums für E-Sport und Digitalisierung (LEZ.SH) ) LEZ.SH und für den Betrieb der vier regionalen E-Sport-Zentren in Flensburg, Heide, Husum und Mölln sowie für die Ausrichtung von Landes- und Kreismeisterschaften und für die Traineraus- und Fortbildung.
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