Das sind im Detail:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer mit Ausnahme von Kleingewässern einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verhandlungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- Binnendünen, Heiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf-, Schlucht- und Auwälder,
- Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke der Ostsee sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meeres- und Küstenbereich,
- Staudenfluren stehender Binnengewässer und der Waldränder,
- natürliche und naturnahe Kleingewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation,
- Alleen,
- artenreiche Steilhänge und Bachschluchten.
Um landesweit Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotopen zu erhalten, wurden die Ergebnisse der flächendeckend vorliegenden Auswertungen der Color-Infrarot-Luftbilder (CIR-Luftbilder) aus den Jahren von 1988 bis 1991 digital aufbereitet. Die Ergebnisse wurden – soweit Daten vorlagen – anhand von aktuellen örtlichen Kartierungen (Landschaftspläne, Trassenfindung der A 20 und weitere Eingriffsvorhaben) sowie der landesweiten Biotopkartierung überprüft und überarbeitet.
Auf dieser Grundlage wurden Biotopflächen in einer Größenordnung von etwa 72.700 Hektar oder 4,6 Prozent des Bezugsraumes ermittelt. Von diesen Biotopflächen liegen etwa 46.350 Hektar (2,9 Prozent des Bezugsraumes) in Bereichen, die bereits über andere Flächenkategorien (beispielsweise Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) in der vorliegenden Statistik erfasst sind.
Auf eine Einbeziehung in die Statistik und die Darstellung in der Karte wird jedoch zur Zeit noch verzichtet, weil für den größten Teil der ermittelten Biotopflächen eine abschließende Verifizierung und die Eintragung in das Naturschutzbuch noch nicht erfolgt sind. Es ist geplant, die Datenbestände kontinuierlich mit Eintrag ins Naturschutzbuch zu ergänzen.
Die gesetzlich geschützten Knicks (nach § 25 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz) sind in dem Datenbestand ebenfalls nicht enthalten. Auf eine Aufnahme wurde verzichtet, weil die insgesamt fast 50.000 Kilometer Knicks in Schleswig-Holstein mit einem Datenbestand von etwa 370.000 Einzelelementen zu Buche geschlagen hätten. Dadurch wäre ein stark erhöhter technischer Aufwand an Hard- und Software verursacht worden, der im Ergebnis nicht zu rechtfertigen gewesen wäre. Gleichwohl wurde der Bestand aus der Auswertung der Color-Infrarot-Luftbilder überschlägig ermittelt und liegt bei einer angenommenen Breite der Knicks von drei Metern bei etwa 11.000 Hektar – das entspricht 0,7 Prozent des Bezugsraumes.