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Thema : Schulverwaltung

Schulaufsicht in Schleswig-Holstein

Für Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind die Schulräte in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig, für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und die beruflichen Schulen die Schulaufsicht im Bildungsministerium oder im SHIBB.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2025

Aufgabe des Landes ist die Beaufsichtigung der Schulen - die Schulaufsicht. Sie umfasst

  • die Beratung der Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
  • die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht an den Schulen,
  • die Dienstaufsicht über die Schulen,
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten ausgeübt. Sie stehen den Schulleiterinnen und Schulleitern für die oben genannten Bereiche als Ansprechpersonen und beratende Unterstützung zur Verfügung, halten über diese den Kontakt zu den Schulen, führen mit ihnen jährlich unter anderem datengestützte Gespräche zur Schul- und Qualitätsentwicklung.

Die Schulaufsicht orientiert sich dabei in ihrer Haltung und in ihrem Handeln an den drei zentralen Bildungszielen: Die individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung, Chancengerechtigkeit für alle sowie das Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung jedes Jungen Menschen.

Die Zuständigkeiten der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten unterscheiden sich je nach Kreis und Schulart:

  • Für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sowie Förderzentren eines Kreises ist die jeweilige Schulaufsichtbeamtin oder der jeweilige Schulaufsichtsbeamte (Schulrätin bzw. der Schulrat) im Schulamt verantwortlich.
  • Für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und für Gymnasien eines Kreises liegt die Zuständigkeit bei einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel.
  • Für berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein sind das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) und die dortigen Schulaufsichtsbeamtinnen oder Schulaufsichtsbeamte zuständig.

Da die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten aufgrund auswärtiger dienstlicher Termine, beispielsweise an den Schulen vor Ort, telefonisch oft nur eingeschränkt erreichbar sind, wird für eine verlässliche erste Kontaktaufnahme die Nutzung der in der Übersicht angegebenen E-Mail-Adressen empfohlen.

Neben den unmittelbaren Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten, die die direkte schulaufsichtliche Zuständigkeit für die einzelnen Schulen wahrnehmen, sind deren
Dienstvorgesetzte für grundsätzliche Fragen zu den jeweiligen Schularten verantwortlich:

Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren
Hans Stäcker
Telefon 0431 988-2534
E-Mail:

Gymnasien
Dr. Kai Niemann
Telefon 0431 988-2423
E-Mail:

Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
Silke Rohwer
Telefon 0431 988-2280
E-Mail:

Berufsbildende Schulen
Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung
Michael Gülck
Telefon 0431 988-9703
E-Mail:

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