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Thema : Schulverwaltung

Schulaufsicht in Schleswig-Holstein


Für Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind die Schulräte in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig, für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und die beruflichen Schulen die Schulaufsicht im Bildungsministerium.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2024

Aufgabe des Landes ist die Beaufsichtigung der Schulen - die Schulaufsicht. Sie umfasst

  • die Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht an den Schulen
  • die Dienstaufsicht über die Schulen
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

Die Schulaufsicht wird wahrgenommen von den Schulämtern als Untere Schulaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie sind zuständig für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren. Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ist Schulaufsicht für die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den berufsbildenden Schulen und Oberste Schulaufsicht für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren.

Untere Schulaufsicht

In jedem der elf Kreise und den vier kreisfreien Städten gibt es ein Schulamt. Es besteht aus einer Schulrätin oder einem Schulrat oder mehreren Schulrätinnen und Schulräten. Die Schulräte haben unterschiedliche Aufgaben:

  • Sie können Ausnahmen von der Höchstdauer des Schulbesuches zulassen.
  • Sie sind zuständig für Zuweisung zu einem Förderzentrum.
  • Sie entscheiden, welche Schule für Gemeinden ohne eigene Schule zuständig ist und ob eine Schülerin oder ein Schüler eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen kann.
  • Bestehen Unstimmigkeiten zwischen einem Schulelternbeirat und einer Schule, sind die Schulräte als Mittler gefragt. Sie müssen außerdem die Kreiselternbeiräte verständigen.

Insgesamt gibt es 15 Schulämter in Schleswig-Holstein. Zuständig für den Kreis Dithmarschen ist das Schulamt in Heide. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg ist das Schulamt in Ratzeburg zu finden, in Nordfriesland ist das Schulamt in Husum. Das Ostholsteiner Schulamt hat seinen Sitz in Eutin, die Schulräte des Kreises Pinneberg sitzen in Elmshorn und in Plön sind die beiden Schulräte des Kreises Plön zu finden. In Rendsburg sitzt die Untere Schulaufsicht für den Kreis Rendsburg Eckernförde, in Schleswig die für den Kreis Schleswig-Flensburg. Die Schulräte des Kreises Segeberg sind in Bad Segeberg zu finden, in Bad Oldesloe ist das Schulamt des Kreises Stormarn und in Itzehoe ist das Schulamt für den Kreis Steinburg. Weitere Schulämter gibt es in den kreisfreien Städten: Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.

Oberste Schulaufsicht

Schulaufsicht über die schulamtsgebundenen Schulen
Hans Stäcker
Telefon 0431 988-2534
E-Mail: hans.staecker@bimi.landsh.de

Schulaufsicht über die Förderzentren
Dagmar Lorenzen
Telefon 0431 988-2353
E-Mail : dagmar.lorenzen@bimi.landsh.de

Schulaufsicht Gymnasien
Dr. Kai Niemann
Telefon 0431 988-2423
E-Mail : kai.niemann@bimi.landsh.de

Schulaufsicht Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
Silke Rohwer
Telefon 0431 988-2280
E-Mail : silke.rohwer@bimi.landsh.de

Schulaufsicht Berufsbildende Schulen
Christian Buske
Telefon 0431 988-5916
E-Mail: christian.buske@bimi.landsh.de

Ergänzende Informationen

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