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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Anlage 1: Anmeldung einer Investitionsmaßnahme gemäß Nr. 8 der Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen

Letzte Aktualisierung: 08.11.2021

Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen

Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2021 rückwirkend in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Anlage 1: Anmeldung einer Investitionsmaßnahme gemäß Nr. 8 der Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen (PDF, 277KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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