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Thema : Schule und Unterricht

Kooperation Polizei & Schule

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026

Die Bildungs- und Erziehungsziele, die in § 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verankert sind, setzen den Rahmen für eine gelingende Integration der Schülerinnen und Schüler in unsere Gesellschaft und bestehen aus mehreren Bausteinen, die die Grundlage für eine stabile und zufriedene Gesellschaft darstellen.

Bei all diesen Aspekten unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer ihre Schülerinnen und Schüler und gestalten den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung. In einigen Fällen stoßen Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere an Schule beteiligte Personen in ihren Unterstützungsmöglichkeiten an Grenzen. In vielen Bereichen kann die Schutzpolizei vor Ort oder der Präventionsbeamte bzw. die Präventionsbeamtin im Kreis mit akuten oder präventiven Maßnahmen unterstützen.

Die Broschüre "Kooperation Polizei & Schule" zeigt die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die grundsätzlichen Möglichkeiten der Kooperation zwischen Polizei und Schule auf. Sie ist eine Vorlage für die Kooperation zwischen Schule und der Polizeidienststelle vor Ort. Des Weiteren werden Kontaktmöglichkeiten zu den Präventionsbeamten in Schleswig-Holstein und weitere hilfreiche Links aufgezeigt.

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