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Thema : Radverkehr

Radverkehrswegweisung in Schleswig-Holstein

Um eine landesweit einheitliche und gute Beschilderung des Radverkehrs zu gewährleisten, hat das Land Regelungen für die Wegweisung erlassen. Zur Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung wurde ein Handbuch erarbeitet, das die Vorgaben konkretisiert und mit Beispielen unterlegt.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2025

Radwegweiser vor Baum, Rapsfeld, blauem Himmel
Eine gute Wegweisung hilft, sich auch ohne digitale Hilfsmittel sicher und einfach zu orientieren.

Die Optimierung und Qualitätssicherung der Radverkehrswegweisung zählt zu den wichtigsten Maßnahmen der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Ab aufs Rad im echten Norden". Denn Untersuchungen und Befragungen zeigen weiterhin: Radfahrende wünschen sich eine eindeutige, gut sichtbare und durchgehende Beschilderung von Radwegen und touristischen Routen. Eine gute Wegweisung hilft, sich auch ohne digitale Hilfsmittel sicher und einfach zu orientieren. Das erhöht den Komfort, die Sichtbarkeit und macht das Radfahren insgesamt attraktiver. 

Grundlage des vorliegenden Handbuchs ist der Erlass "Radverkehrswegweisung in Schleswig-Holstein" vom 30. Mai 2023. Das Handbuch greift die Vorgaben des Erlasses auf und verdeutlicht die Regelungen anhand von praktischen Beispielen wie Skizzen und Fotos. Es richtet sich an Akteure aus Verwaltung, Kommunen, Tourismus, Planungsbüros und Interessenvertretungen für den Radverkehr.

Die Gliederung des Erlasses wurde für das Handbuch übernommen. Jedem Kapitel ist der entsprechende Erlasstext vorangestellt und zur besseren Orientierung blau hinterlegt.

Downloads

Handbuch Radverkehrswegweisung (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)

Aktuelle Ergänzungen des Handbuchs, technische Zeichnungen und den Gestattungsvertrag finden Sie hier in separaten Anlagen:

Anlage A – Aktuelle Ergänzungen (PDF, 82KB, Datei ist barrierefrei)

Anlage B – Technische Zeichnungen

Anlage C – Muster Gestattungsvertrag (PDF, 197KB, Datei ist barrierefrei)

Erlass

Erlass des MWVATT "Radverkehrswegweisung in Schleswig-Holstein" vom 30. Mai 2023: Veröffentlichung im Amtsblatt

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