Der Bund unterstützt mit seinem Sofortprogramm "Stadt und Land" Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplantes und attraktiven Radverkehrssystems. Der Umstieg vom PKW auf das klimafreundliche Fahrrad ist dabei erklärtes Ziel des Programms.
Es können Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr und die Erstellung von Radverkehrskonzepten gefördert werden. Eine Besonderheit ist, dass auch die Planungsleistungen für die Investitionen finanziell unterstützt werden.
Das Programm ist bis zum 31.12.2024 befristet.
Antragstellung
Die Anträge können Sie elektronisch an das E-Mail-Postfach
radverkehr@wimi.landsh.de
oder postalisch an das
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie
und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
- VII 406 -
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
richten.
Das Antragsformular finden Sie hier:
Antragsformular Sonderprogramm Stadt und Land (PDF, 738KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Die Richtlinie zum Sonderprogramm finden Sie hier:
Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs aus dem Sonderprogramm des Bundes "Stadt und Land" (PDF, 166KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)
Kontakt
Ansprechpartnerin für das Förderverfahren:
Frau Cornelia Böttcher
Telefon 0431 988-4422
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Pressemitteilung vom 11. August 2021:
Sonderprogramm "Stadt und Land" für kommunale Radweg-Projekte startklar