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Thema : Radverkehr

Sonderprogramm "Stadt und Land"



Letzte Aktualisierung: 28.12.2023

Der Bund unterstützt mit seinem Sofortprogramm "Stadt und Land" Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplantes und attraktiven Radverkehrssystems. Der Umstieg vom PKW auf das klimafreundliche Fahrrad ist dabei erklärtes Ziel des Programms.

Es können Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr und die Erstellung von Radverkehrskonzepten gefördert werden. Eine Besonderheit ist, dass die Planungsleistungen für die Investitionen sowie auch Fußverkehrsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Radverkehrsmaßnahmen stehen, finanziell unterstützt werden.

Das Programm ist bis zum 31.12.2028 befristet.

Fragen und Antworten zur Antragstellung

Link zu den FAQ

Antragstellung

Die Anträge können Sie elektronisch an das E-Mail-Postfach

foerderprogramme.radverkehr@lbv-sh.landsh.de

oder postalisch an den

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
- Stabstelle Radverkehr -
Mercatorstr. 9
24106 Kiel

richten.

Das Antragsformular finden Sie hier:

Antragsformular Sonderprogramm Stadt und Land (PDF, 971KB, Datei ist barrierefrei)

Die Richtlinie zum Sonderprogramm finden Sie hier:

Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs aus dem Sonderprogramm des Bundes "Stadt und Land" (PDF, 182KB, Datei ist barrierefrei)

Kontakt

Ansprechpersonen für das Förderverfahren:

Frau Elena Sühling
Telefon 0431 383-2771

Herr Dr. Norbert Etzrodt
Telefon 0431 383-2750

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