Mit der Leitstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement und Suchtprävention (LGS), angesiedelt in der Staatskanzlei, bietet die Landesverwaltung im psychosozialen Bereich allen Beschäftigten seit vielen Jahren in unterschiedlicher Form Unterstützung an, unter anderem auch durch die Einrichtung eines psychosozialen Beratungsangebotes.
An wen richtet sich das Beratungsangebot?
Seit Februar 2023 können alle Bediensteten der unmittelbaren Landesverwaltung das Beratungsangebot kostenfrei und zeitnah in Anspruch nehmen.
Was bedeutet das Beratungsangebot für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung?
Mit der "psychosozialen Beratung" unterstützt das Land seine Beschäftigten, wenn diese sich in belastenden Lebenssituationen befinden. Ziel ist es, (psychische) Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und eine Entlastungsmöglichkeit zu bieten.
Verlauf des Beratungsangebots
Jede und jeder Mitarbeitende kann in einem telefonischen Kennlerngespräch einen Termin ohne lange Wartezeiten mit der beratenden Fachkraft vereinbaren. Jede Beratung wird diskret behandelt und unterliegt selbstverständlich höchster Vertraulichkeit. Bis zu fünf Beratungsgespräche à 45 Minuten kann jede/r Mitarbeitende bei dieser Fachkraft in Anspruch nehmen. Diese können in verschiedenen Formaten (persönlich vor Ort, telefonisch oder videogestützt) stattfinden und vom Ratsuchenden frei gewählt werden.
Bei Bedarf professionelle Weitervermittlung
Sollte sich in den ersten Gesprächen eine weitere Behandlungsnotwendigkeit abzeichnen, kann die Beratungskraft zeitnah sogenannte "Clearing-Gespräche" (von englisch to clear = abklären, sich lichten) bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten vermitteln. In maximal fünf "Clearing-Gesprächen“ wird dort gemeinsam geklärt, was unter den vorliegenden Umständen die beste Art der Weiterbehandlung darstellt. Im Bedarfsfall kann das psychosoziale Beratungsangebot bei einer Weitervermittlung in eine ursachengerechte stationäre oder ambulante Behandlung unterstützend tätig werden. Eine direkte Vermittlung zu Psychotherapieplätzen kann über dieses Konstrukt nicht sichergestellt werden.
Vielfältige Anlässe
Jeder Mensch ist unterschiedlich – und genau so unterschiedlich können auch die Anlässe sein, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen: Für die eine ist es vielleicht beruflicher Leistungsdruck oder eine Konfliktsituation bei der Arbeit; für den anderen ist es vielleicht ein zu pflegender Angehöriger, eine Trennung oder Ängste. Es bedarf keiner Krise, um zu einer Beratung zu gehen – und es ist keine Schwäche, in bestimmten Situationen um Hilfe zu bitten.
Aktuelle Beratungsangebote
Hinweis: Entscheidend ist der Dienstsitz der Beschäftigten, nicht der Wohnort.
(Nur nach telefonischer Vereinbarung)
Montag, 13 bis 16 Uhr
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
(Nur nach telefonischer Vereinbarung)
Mittwoch, 13 bis 16 Uhr
Diako Nordfriesland
Haus Pniel
Duburger Straße 81
24939 Flensburg
(Nur nach telefonischer Vereinbarung)
Mittwoch, 13 bis 16 Uhr
Landesamt für soziale Dienste
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr, außerdem
Montag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Dienststellen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg
(Nur nach telefonischer Vereinbarung)
Montag, 9 bis 15 Uhr
Finanzamt Lübeck
Possehlstraße 4
23560 Lübeck
(Nur nach telefonischer Vereinbarung)
Donnerstag, 10 bis 15 Uhr
Finanzamt Stormarn
Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe
Telefonische Sprechzeiten
Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Weitere Informationen und Kontakt
Unverbindliche Informationen erhalten Sie auch über die Leitstelle für Betriebliches Gesundheitsmanagement und Suchtprävention (LGS), welche in der Staatskanzlei angesiedelt ist.
Rettungsdienst/Notarzt (24 Stunden an 365 Tagen im Jahr): 112
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