Monitoring und Berichte gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie
Letzte Aktualisierung: 24.02.2020
Vorgehensweise und Methodik der FFH-Berichterstattung (Artikel 17 FFH-RL)
Zum Reichtum der Europäischen Union gehört auch die Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. Ziel der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) mit ihrem Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 sowie ihren Artenschutzbestimmungen ist die Bewahrung, der Schutz und die Verbesserung der Vorkommen von wildlebenden Tieren, Pflanzen und natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse.
Alle sechs Jahre erarbeiten die Mitgliedsstaaten auf Grundlage ihres fortlaufenden Monitorings einen Bericht über den Erhaltungszustand der geschützten Arten (Anhänge II, IV und V) sowie geschützten Lebensraumtypen (Anhang I) gemäß Artikel 17 FFH-RL für die biogeografischen Regionen der EU. Sofern es aufgrund der Überwachung erforderlich ist, treffen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände.
Aufbereitung und Zusammenführung der Daten bis auf die EU-Ebene
In Deutschland liefern die 16 Bundesländer sowie der Bund für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) entsprechend der Vorgaben der Europäischen Kommission hierfür die erforderlichen Daten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt die Angaben und Bewertungen zusammen. Die Bewertungen fließen gewichtet nach Anteil der Vorkommen (insbesondere Hektar bei Lebensraumtypen sowie Populationsgrößen bei Arten) in den Bundesländern im Verhältnis zum Gesamtbestand in Deutschland in den nationalen Bericht ein. Der nationale Bericht stellt die Situation zusammenfassend für alle drei biogeografischen Regionen Deutschlands dar. Vor Weitergabe an die Europäische Kommission (EC) werden die vom BfN erstellten Gesamtergebnisse zwischen Bund und Ländern im Rahmen so genannter Bewertungskonferenzen abgestimmt. Der abgestimmte Bericht wird der Kommission übermittelt. Dies erfolgt in Deutschland durch das Bundesministerium für Umwelt. Die Kommission führt die Ergebnisse aller Mitgliedstaaten wiederum auf Ebene der biogeografischen Regionen der EU zusammen und macht den Gesamtbericht der Öffentlichkeit zugänglich. (Berichtspflichten nach Artikel 17: https://www.eionet.europa.eu/etcs/etc-bd/activities/reporting/article-17)
Methodik des FFH-Monitorings und FFH-Berichtes für Schleswig-Holstein
Da aus dem Bundesbericht keine länderspezifischen Aussagen abgeleitet werden können, hat das LLUR im Auftrag des MELUND für Schleswig-Holstein wie bereits bei den vorigen Berichten einen landeseigenen FFH-Bericht erarbeitet. Ziel dieser Erstellung ist, Handlungsbedarf für den Erhalt und die Verbesserung der Erhaltungszustände der in Schleswig-Holstein vorkommenden Lebensraumtypen und Arten zu identifizieren.
Diesem länderspezifischen FFH-Bericht liegt die gleiche Methodik, wie sie für die Erstellung des nationalen Berichts verwendet wird, zugrunde.
Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II und IV FFH-Richtlinie in Schleswig-Holstein für den Berichtszeitraum 2013-2018
In Schleswig-Holstein kommen 58 Lebensraumtypen des Anhangs I sowie 60 Arten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie vor.
Anzahl der Lebensraumtypen im jeweiligen Erhaltungszustand in der Berichtperiode 2013 - 2018 in Schleswig-Holstein (atlantische / kontinentale biogeografische Region):
In der atlantischen Region befindet sich etwa ein Fünftel (21%) in einem günstigen, ebenso etwa ein Fünftel (19%) in einem unzureichenden und etwas über die Hälfte (55%) in einem schlechten Erhaltungszustand. Für 4% der LRT konnte keine Bewertung vorgenommen werden.
In der kontinentalen Region befinden sich nur knapp 11% der Lebensraumtypen in einem günstigen Zustand, 9% in einem unzureichenden und über drei Viertel (78%) in einem schlechten Erhaltungszustand.
Anzahl der Arten im jeweiligen Erhaltungszustand in der Berichtperiode 2013 - 2018 in Schleswig-Holstein (atlantische / kontinentale biogeografische Region):
Für die Arten zeigen sich in Schleswig-Holstein nur kleine Unterschiede in den Erhaltungszuständen in der atlantischen und kontinentalen Region.
In der atlantischen Region machen die Arten in einem günstigen Erhaltungszustand ein Viertel (26%) aus, 39% befinden sich in einem unzureichenden Erhaltungszustand und der Anteil der Arten mit schlechtem Erhaltungszustand liegt bei 22%. Für 13% der Arten konnte kein Erhaltungszustand angegeben werden.
In der kontinentalen Region befindet sich exakt ein Viertel der Arten in einem günstigen, 39% in einem unzureichenden und 23% in einem schlechten Erhaltungszustand. Für die verbleibenden 14% der Arten konnte kein Erhaltungszustand angegeben werden.
Die wichtigsten Gründe, die zu einem ungünstigen Erhaltungszustand geführt haben:
Die Arten und Lebensraumtypen unterliegen vielfältigen Beeinträchtigungen. Art und Intensität sowie die Überlagerung meist mehrerer Beeinträchtigungen sind zwar beim einzelnen Vorkommen unterschiedlich. Insgesamt stellen aber Beeinträchtigungen wie z.B. Nutzungsintensivierung oder Isolation ganz wesentliche Gründe für den aktuell ungünstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen dar.
Viele Beeinträchtigungen wirken meist schon seit längerer Zeit auf die Lebensraumtypen [und Arten]. Insbesondere die diffusen und seitlichen Stoffeinträge und diejenigen über die Gewässer, die Veränderungen am Landschaftswasserhaushalt und an den Gewässerläufen sowie die Strukturdefizite in den Wäldern können grundsätzlich nicht kurzfristig aufgehoben / korrigiert werden bzw. bei entsprechenden Maßnahmen dauert es mehr oder weniger lange, bis sich natürliche oder hinreichend günstige Verhältnisse wieder eingestellt haben. Daher stellen sie weiterhin eine Gefährdung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten dar.
Detaillierte Ergebnisse können dem FFH-Bericht entnommen werden:
Liste des Erhaltungszustands der LRT und Arten in den beiden biogeografischen Regionen (Gegenüberstellung Bewertung Deutschland / Schleswig-Holstein) incl. einer Angabe zum Trend der Zustandsentwicklung im Vergleich zum Bericht für den Berichtszeitraum 2007 – 2013:
Liste des Erhaltungszustandes der einzelnen LRT und Arten mit den jeweiligen Bewertungsparametern und Angaben der jeweiligen Trends getrennt nach den beiden biogeografischen Regionen in Schleswig-Holstein:
Verbreitungskarten und Bewertungen der einzelnen Lebensraumtypen und Arten mit den einzelnen Bewertungsparametern für die atlantische und die kontinentale Region sowie mit knappen allgemeinen Hinweisen zum jeweiligen Vorkommen und zu den Hauptgefährdungen. Die Verbreitung wird - wie im nationalen Bericht - in Form von 10km x 10km-Rastern dargestellt. Entscheidend ist das Vorkommen eines Lebensraumtyps / einer Art im Raster unabhängig von der Flächengröße / Größe der Population:
Hinweis: bei den Wanderfischarten (für SH relevant: Finte, Rapfen, Nordseeschnäpel, Flußneunauge, Meerneunauge und Lachs) wurden die Bewertungen der Expertengruppe für die Bundesebene verwendet (siehe auch Listen zum Erhaltungszustand). Hier wird auf die Verbreitungskarten im nationalen Bericht verwiesen (Kombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarte der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie)
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