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Thema : Menschen mit Behinderungen

Vertragsrecht der Eingliederungshilfe

Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.

Letzte Aktualisierung: 30.12.2024

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wird am 15. November 2024 von Sozialministerin Aminata Touré, den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Kreisen und kreisfreien Städten unterzeichnet. An der Entstehung des Vertrages waren die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen maßgeblich beteiligt.

Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.

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