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Thema : Menschen mit Behinderungen

Vertragsrecht der Eingliederungshilfe

Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wurde am 15. November 2024 von Sozialministerin Aminata Touré, den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Kreisen und kreisfreien Städten unterzeichnet. An der Entstehung des Vertrages waren die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen maßgeblich beteiligt.

Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.

Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX

Beschlüsse Vertragskommission SGB IX

Beschluss 2024/01

Beschluss 2024/01 zu Rahmenbedingungen für die modellhafte wissenschaftliche Auswertung der Wirksamkeit

Beschluss 2024/02

Beschluss 2024/02 zur Anpassung des Zuschlags für Kinder in Kindertagesstätten mit den Pflegegraden 3 bis 5 für den Zeitraum 01.08.2024 bis 31.12.2024

Beschluss 2024/03

Beschluss 2024/03 „Umsetzungsempfehlungen Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“

Umsetzungsempfehlungen Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe

Anlage 1 zum Beschluss 2024/03 „Umsetzungsempfehlungen Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“ - Übersicht Peer Qualifikationen

Beschluss 2024/04

Beschluss 2024/04 zur Auskömmlichkeit der Sätze für Werkstatträte und Frauenbeauftragte

Beschluss 2024/05

Beschluss 2024/05 zur Verlängerung der Übergangsregelungen und zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrags in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen in der Kindertagespflege

Video von der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im November 2024

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