Als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein von der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Schleswig-Holstein, der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) getragen.
Die Gesellschafter der Medienstiftung werden zurzeit vertreten durch:
Staatsrat Dr. Horst-Michael Pelikahn für die Freie und Hansestadt Hamburg
Staatssekretär Thomas Losse-Müller für das Land Schleswig-Holstein
Thomas Fuchs für die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein
Sabine Rossbach für den Norddeutschen Rundfunk
Für ihre Arbeit stehen der Medienstiftung Hamburg / Schleswig-Holstein Anteile des Rundfunkbeitrags zur Verfügung. Die Mittel werden auf Antrag für Projekte zur Förderung der Medienstandorte Hamburg und Schleswig-Holstein vergeben. Schwerpunkt der Förderung sind Projekte der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich.
Kriterien der Vergabe
Die geförderte Maßnahme soll dem gemeinsamen Medienstandort Hamburg / Schleswig-Holstein dienen.
Der Schwerpunkt der Förderung soll in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Medienbereich liegen.
Es können auch Projekte gefördert werden, die neue Technologien im Medienbereich erforschen und erproben.
Die Förderung ist eine zeitlich befristete Finanzierung von Projekten und Vorhaben. Eine dauerhafte institutionelle Förderung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Die Stiftungsmittel sollen in der Regel keinen Ersatz für ausbleibende staatliche oder öffentliche Förderungen darstellen.
Antrag auf Förderung
Der Antrag auf Förderung durch die Medienstiftung Hamburg / Schleswig-Holstein muss vor Beginn eines Projektes oder Teilprojektes beantragt werden und bei der Geschäftsstelle der gemeinsamen Medienstiftung eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen sowie natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz / Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben oder die ihr Vorhaben in Hamburg und / oder Schleswig-Holstein realisieren wollen.
Die Anträge müssen spätestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung vorliegen. Die Termine der Gesellschafterversammlung können bei der Geschäftsstelle erfragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse, die Gesamtfinanzierung des Projekts durch Eigen- oder Drittmittel muss nachweisbar sein. Ein Projekt oder Vorhaben kann innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal unterstützt werden.
Umfang der Förderung
Der Zuschuss durch die Medienstiftung Hamburg / Schleswig-Holstein für ein bewilligtes Projekt kann jährlich maximal 125.000 Euro betragen. In Form einer Starthilfe können Projekte bis zu drei Jahre mit insgesamt 375.000 Euro gefördert werden.
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