Für den Bereich der Lebensmittelsicherheit sind verschiedene Berhörden zuständig.
Letzte Aktualisierung: 29.04.2026
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
Zu den Aufgaben des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein gehören die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lebensmittelrechts sowie eine ständige Abstimmung mit den anderen Bundesländern, um eine einheitliche Umsetzung der Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten.
Das Ministerium nimmt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Landeslabor Schleswig-Holstein wahr.
Fachaufsicht bedeutet die Aufsicht über die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Zuständigkeiten, die den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landeslabor für den Bereich der Lebensmittelüberwachung übertragen wurden. Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten des Landeslabors.
Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein Gutachten geschrieben, das bei einer Beanstandung den Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als Grundlage für ihr weiteres Vorgehen dient.
Kreise und kreisfreie Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Überwachung der Herstellung und des Handels mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Diese Aufgabe wird von Veterinärinnen und Veterinären sowie speziell hierfür ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wahrgenommen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen AnsprechpartnerInnen.
Ansprechpersonen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Verbraucherschutzes und Tierschutzes, Konsumcannabisgesetz, Produktsicherheit
N. N.
Zertifizierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vermarktungsnormen, Tierhaltungskennzeichnung, alkoholische Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food und Lebensmittel für spezielle Gruppen
Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein Gutachten geschrieben, das bei einer Beanstandung den Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als Grundlage für ihr weiteres Vorgehen dient.
Kreis Segeberg
Der Landrat
Lebensmittelüberwachung
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/951-9292
Telefax: 04551/951-9237 lebensmittel@segeberg.de
Landrat des Kreises Steinburg
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt -
Karlstr. 3
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 69-0
Telefax: 04821 69-361 veterinaeramt@steinburg.de
Kreis Stormarn
- Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung -
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 160 13 24
Telefax: 04531 160 13 42
Verbraucherschutz: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de
Tiergesundheit: tiergesundheit@kreis-stormarn
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
- Veterinärabteilung -
Sophienblatt 100
24114 Kiel
Telefon: 0431 901-2090
Telefax: 0431 901-62088 veterinaerabteilung@kiel.de
Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachung -
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon: 0461 85-0
Telefax: 0461 85-2883 veterinaer@flensburg.de
Oberbürgermeister der Stadt Neumünster
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Lebensmittel- und Veterinäraufsicht -
Großflecken 23
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942-0
Telefax: 04321 942-2082 veterinaer@neumuenster.de
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