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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten Landwirtschaft und Klimaschutz

Letzte Aktualisierung: 07.01.2026

Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden durch verschiedene Programme und Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene unterstützt. Einen Überblick über bestehende Fördermöglichkeiten geben wir im Folgenden:

Förderung auf Landesebene

Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben durch das Kompetenzzentrum klimaeffiziente Landwirtschaft

Ein Anliegen des Kompetenzzentrums ist es Modell- und Demonstrationsvorhaben in Schleswig-Holstein zu fördern, welche Prozesse für eine Anpassung an den Klimawandel und einen verbesserten Klimaschutz unterstützen. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben mit dem Ziel der Klimaanpassung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft“ fördert das Kompetenzzentrum Vorhaben, die zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Sektor Landwirtschaft sowie zur Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft beitragen.

Zur Förderrichtlinie geht es hier.

Antragsverfahren

Die Einreichung eines Projektantrages ist ausschließlich über dieses Antragsformular möglich: zum Formular

Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular auf Zuwendung ist auf dem Postweg bei der Bewilligungsbehörde einzureichen:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein - Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Klima- und Energieberatung in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Das MLLEV fördert eine Klima- und Energieberatung in der Landwirtschaft und Gartenbau für Schleswig-Holstein. Beratungsinhalte sind die Themen Energieeffizienz, Pflanzen- und Tierproduktion sowie Klimaanpassung. Nähere Informationen zu den Beratungsinhalten finden Sie hier (LINK) auf der Seite der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) zur Klima- und Energieeffizienzberatung (ELER).

Förderung von Marktforschungstätigkeiten, Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen sowie Absatzförderung im ökologischen Landbau

Um die Vernetzung von Akteuren der ökologischen Landwirtschaft zu fördern und Perspektiven für Unternehmen der Bio-Branche zu schaffen, fördert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz die Durchführung von Marktforschungstätigkeiten und Informationsmaßnahmen sowie von Projekten, die Wissenstransfer und Absatzförderung zum Ziel haben.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und der Förderrichtlinie

Vertragsnaturschutzmaßnahmen

Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist ein bedeutsamer Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten - ca. 70% der Landesfläche unterliegt der landwirtschaftlichen Nutzung. Viele Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen als bedroht und in ihrem Bestand gefährdet eingestuft wurden, sind auf Agrar-Lebensräume angewiesen. Dies gilt insbesondere auch für viele Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie, welche zusammen das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" bilden. Viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft sind an eine ehemals kleinteilige und extensive Landbewirtschaftung angepasst. Derartige Nutzungsformen sind heute jedoch kaum noch vorzufinden, da diese in der Regel zu ökonomischen Nachteilen und finanziellen Mehrbelastungen der Landbewirtschafter führen. Zur Lösung des oben beschriebenen Interessenkonfliktes zwischen der Land-/Forstwirtschaft und dem Naturschutz, kann der auf freiwilliger Basis fußende Vertragsnaturschutz dienen. 

Informationen zu den verschiedenen Vertragsmustern des Vertragsnaturschutzes

Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in den Schleswig-Holsteinischen Niederungsgebieten

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und sich ändernder Umweltbedingungen stehen Wasser- und Landwirtschaft in den Niederungsgebieten Schleswig-Holsteins vor großen Herausforderungen, ihre Wirtschaftsweise sowohl an den Klimawandel anzupassen, wie auch ihren Beitrag zu den gesellschaftlich vereinbarten Umweltzielen wie Treibhausgasneutralität, Biodiversitäts- und Gewässerschutz zu leisten. Das Land Schleswig-Holstein hat daher eine Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100 gemeinsam durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) erarbeitet.

Mit der Niederungsstrategie wird ein generationsübergreifender Anpassungsprozess initiiert, in dem die eng miteinander verknüpften Handlungsfelder der Wasser- und Landwirtschaft, des Natur-, Gewässer- und Klimaschutzes sowie der Raumplanung zusammengeführt werden. Ziel ist es, zugleich auch eine Wertschöpfung in den Niederungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100

Informationen zur Förderrichtlinie

 

Förderung auf Bundesebene

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft leisten sollen. Bisher konnten mit über 125 Mio. Euro ausgezahltem Fördergeld 10.000 Bewilligen erteilt und eine Einsparung von insgesamt 2,56 Mio. t CO2-Emissionen erreicht werden.

Bisher lag die Projektträgerschaft bei der BLE. Seit Oktober 2025 übernimmt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) die Betreuung des Programms. Weitere Informationen zu dem Programm und den einzelnen Forschungsbekanntmachungen finden Sie hier.

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beabsichtigt, praxisnahe Vorhaben zum Humusaufbau und Humuserhalt in landwirtschaftlich genutzten Böden zu fördern. Der Humus ist für das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit, den Wasser­haushalt, die Nährstoffverfügbarkeit und die Erosionsminderung von großer Bedeutung. Zusätzlich bindet der Humus im Boden große Mengen an Kohlenstoff. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms Humus mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) über das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR). Weitere Informationen

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes soll der Zustand von Ökosystemen verbessert werden, um ihre Rolle als CO₂-Speicher zu stärken und die Biodiversität sowie Klimaresilienz zu fördern. Ein Schwerpunkt ist der Schutz und die Wiedervernässung von Mooren, damit diese durch angepasste Bewirtschaftung langfristig zum Klimaschutz beitragen können.

Von 2024 bis 2028 stehen für die verschiedenen Maßnahmen mehr als 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein wesentlicher Bestandteil ist unter anderem die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren. Als ein Bestandteil des Förderangebots des ANK wurde die „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des ANK“ veröffentlicht. Über diese Richtlinie werden neben Maschinen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Mineralböden auch die Anschaffung von Maschinen und Geräten zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden gefördert. Ziel ist es, Landbewirtschaftende, Lohnunternehmen und Naturschutzvereinigungen bei der praktischen Umsetzung klimafreundlicher Bewirtschaftungsmethoden auf Moorböden zu unterstützen. Die Antragsstellung ist auf Einladung im Nachgang zu einem zeitlich begrenztem Interessenbekundungsverfahren möglich. Bisher fanden zwei Interessenbekundungsverfahren statt. Weitere Informationen finden Sie hier: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Gefördert wird unter anderem die „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässug von Moorböden (InAWi)“. Dabei sind Aufwendungen für u.a. die Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen, der Erstellung von Moorschutz-Konzepten zur Abschätzung des Vernässungspotentials sowie für die Tätigkeit von Moorbodenschutzmanager:innen, die in einer Region koordinierende Tätigkeiten übernehmen förderfähig. Projektanträge im Rahmen dieser Förderrichtlinie können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz

Zuschuss Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Rentenbank fördert mit diesem Zuschuss die Beratung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive Maßnahmenkatalog für landwirtschaftliche Betriebe.

Die Klimabilanz ermöglicht es, die eigenen Emissionsquellen zu identifizieren und gezielt Möglichkeiten zur Reduktion zu analysieren. Obwohl die Produktion von Lebensmitteln nicht vollständig emissionsfrei sein kann, gibt es dennoch Potenzial, den CO2-Fußabdruck zu optimieren. Zudem bieten Ihnen diese Daten einen Mehrwert in Gesprächen mit Partnern aus der Wertschöpfungskette, Banken und Versicherungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Zuschuss Klimabilanz

Zinsbonus für die Vorlage einer Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Rentenbank fördert mit dem Zinsbonus landwirtschaftliche Primärproduzenten, die bereits eine Klimabilanz vorlegen können. Der Zinsbonus wird auf die im jeweiligen Programm geltenden Konditionen angerechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Zinsvergünstigung kann dem jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank entnommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Zinsbonus Klimabilanz

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